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h der Schoepfung in das irdische Paradies eingefuehrt wurde und Eva ihm dahin 40 Tage spaeter nachfolgte. Die Ceremonie selbst ist von der bei uns ueblichen in vieler Hinsicht abweichend. Jedes Kind hat seinen Pathen; als Taufstein gilt eine thoenerne Schuessel, deren Wasser erst beraeuchert und dann mit dem Fusse des Geistlichen beruehrt wird, worauf dieses fuer geweiht gilt; Loblieder zu Ehren der Jungfrau Maria und das schnelle Ablesen eines Kapitels aus dem Evangelium Johannes vollenden die Vorbereitungen; dann werden die Taeuflinge nach allen vier Himmelsgegenden geneigt und bis ueber den Kopf ins Wasser getaucht; schliesslich wird dem Taeuflinge eine in geweihtes Oel getauchte Schnur um den Hals gebunden und die Ceremonie ist vorueber. Vorher aber sind die Kinder beiderlei Geschlechts beschnitten worden. Die _Ehe_ ist in Abessinien, wo allgemeine Sittenlosigkeit und die allergroesste Freiheit im Umgang der Geschlechter herrscht, eine rein aeusserliche und sehr lose. Die Trauungen werden nur selten kirchlich geschlossen, was einfach dadurch geschieht, dass die Brautleute das Abendmahl zusammen nehmen. Werden die Gatten einander untreu, so trennen sie sich einfach und haben dann das Recht, noch zweimal sich kirchlich trauen zu lassen. Da jedoch die meisten Ehen wild sind, so betrachtet man die kirchliche Trauung als Nebensache. Wie entsetzlich die Zustaende in dieser Beziehung sind, geht aus der Bemerkung Isenberg's hervor, dass er waehrend der ganzen Zeit seines Aufenthaltes in Abessinien unter einer sehr grossen Zahl kirchlich getrauter Leute _kein einziges_ Paar kennen lernte, dass einander treu blieb. Das Gesetz, dass man sich nur dreimal trauen lassen darf, gilt jedoch nur in der Theorie. Rueppell traf zu Ategerat ein huebsches, erst _siebzehnjaehriges_ Frauenzimmer, welche bereits von _sieben_ mit ihr ehelich vermaehlten Maennern geschieden war und im Begriffe war, sich zum _achten Male zu vermaehlen_! Ehescheidungen sind blosse Privatangelegenheiten, welche nur dann vor die Behoerden gebracht werden, wenn man in Betreff der Vermoegenstheilung sich nicht miteinander verstaendigen kann. Sonst hat die Obrigkeit damit gar nichts zu thun, und die Ehe besteht nur so lange, als beide Theile damit zufrieden sind. Eifersucht ist in Abessinien ein unbekanntes Ding und eheliche Untreue das Gewoehnliche, besonders noch dadurch beguenstigt, dass die Zahl der Frauen ueberwiegt. Dies mag auch ein Grund dafuer sein, dass unte
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