h der Schoepfung in das irdische Paradies
eingefuehrt wurde und Eva ihm dahin 40 Tage spaeter nachfolgte. Die
Ceremonie selbst ist von der bei uns ueblichen in vieler Hinsicht
abweichend. Jedes Kind hat seinen Pathen; als Taufstein gilt eine thoenerne
Schuessel, deren Wasser erst beraeuchert und dann mit dem Fusse des
Geistlichen beruehrt wird, worauf dieses fuer geweiht gilt; Loblieder zu
Ehren der Jungfrau Maria und das schnelle Ablesen eines Kapitels aus dem
Evangelium Johannes vollenden die Vorbereitungen; dann werden die
Taeuflinge nach allen vier Himmelsgegenden geneigt und bis ueber den Kopf
ins Wasser getaucht; schliesslich wird dem Taeuflinge eine in geweihtes Oel
getauchte Schnur um den Hals gebunden und die Ceremonie ist vorueber.
Vorher aber sind die Kinder beiderlei Geschlechts beschnitten worden.
Die _Ehe_ ist in Abessinien, wo allgemeine Sittenlosigkeit und die
allergroesste Freiheit im Umgang der Geschlechter herrscht, eine rein
aeusserliche und sehr lose. Die Trauungen werden nur selten kirchlich
geschlossen, was einfach dadurch geschieht, dass die Brautleute das
Abendmahl zusammen nehmen. Werden die Gatten einander untreu, so trennen
sie sich einfach und haben dann das Recht, noch zweimal sich kirchlich
trauen zu lassen. Da jedoch die meisten Ehen wild sind, so betrachtet man
die kirchliche Trauung als Nebensache. Wie entsetzlich die Zustaende in
dieser Beziehung sind, geht aus der Bemerkung Isenberg's hervor, dass er
waehrend der ganzen Zeit seines Aufenthaltes in Abessinien unter einer sehr
grossen Zahl kirchlich getrauter Leute _kein einziges_ Paar kennen lernte,
dass einander treu blieb. Das Gesetz, dass man sich nur dreimal trauen
lassen darf, gilt jedoch nur in der Theorie. Rueppell traf zu Ategerat ein
huebsches, erst _siebzehnjaehriges_ Frauenzimmer, welche bereits von
_sieben_ mit ihr ehelich vermaehlten Maennern geschieden war und im Begriffe
war, sich zum _achten Male zu vermaehlen_! Ehescheidungen sind blosse
Privatangelegenheiten, welche nur dann vor die Behoerden gebracht werden,
wenn man in Betreff der Vermoegenstheilung sich nicht miteinander
verstaendigen kann. Sonst hat die Obrigkeit damit gar nichts zu thun, und
die Ehe besteht nur so lange, als beide Theile damit zufrieden sind.
Eifersucht ist in Abessinien ein unbekanntes Ding und eheliche Untreue das
Gewoehnliche, besonders noch dadurch beguenstigt, dass die Zahl der Frauen
ueberwiegt. Dies mag auch ein Grund dafuer sein, dass unte
|