ngen zu vereinen durch eine auf diplomatischer
Uebereinkunft beruhende Armeereduction? Sie wuerden die europaeischen
Maechte, England an der Spitze, verpflichten, die oeffentliche Meinung
beruhigen und vielleicht einer Verlegenheit entgehen, welche immerhin
erwachsen koennte, wenn im naechsten Jahr Ihr Parlament erhebliche
Reductionen des Militairbudgets beschliessen sollte."
"Diese Verlegenheit," sagte Graf Bismarck, "kann nicht eintreten, und
die Ruecksicht, sie zu vermeiden, kann auf meine Beschluesse keinen
Einfluss ueben."
"So glauben Sie," sagte der Graf Benedetti, "der Zustimmung der
Parlamentsmajoritaet fuer das Militairbudget auch im naechsten Jahr
vollkommen sicher zu sein? Sie verzeihen," fuegte er hinzu, "dass ich ueber
Ihre inneren Angelegenheiten mit Ihnen spreche; aber Sie wissen, wie
sehr ich mich fuer dieselben interessire, und Sie haben mir frueher schon
oefter erlaubt, mich durch die Unterhaltung mit Ihnen ueber diese
Verhaeltnisse zu belehren."
"Unsere inneren Angelegenheiten," erwiderte Graf Bismarck, artig den
Kopf neigend, "liegen ja offen da, und es ist mir immer erfreulich und
kann nur zu immer groesserer Klaerung meiner eigenen Anschauung dienen,
mich mit Ihnen ueber dieselben zu unterhalten. Sie fragten also," fuhr er
fort, "ob ich der Zustimmung des Parlaments zum bisherigen
Militairbudget im naechsten Jahre sicher sei? Darauf kann ich Ihnen nur
antworten: das weiss ich nicht, denn parlamentarische Majoritaeten sind
Dinge, die sich nicht vorher berechnen lassen; doch mag dem sein, wie
ihm wolle, eine Verlegenheit, wie Sie dieselbe vorher andeuteten, kann
fuer mich nach dieser Richtung hin niemals entstehen. Wenn Sie unsere
Verfassung genau studirt haben," sagte er mit einer kaum vernehmbaren
Nuance von Ironie in seiner Stimme, "wie ich nach Ihren Bemerkungen
voraussetze, so werden Sie gesehen haben, dass der Artikel 60--nach der
Festsetzung der Friedensstaerke in der Armee bis zum 31. Dezember
1871--weiter bestimmt, dass fuer die Zukunft die Effectivstaerke durch die
Bundesgesetzgebung bestimmt werden soll. Wenn also, was ich nicht
voraussetzen will, aber auch ebenso wenig fuer unmoeglich erklaeren kann,
der Norddeutsche Reichstag im naechsten Jahre das von den verbuendeten
Regierungen vorgelegte Militairbudget nicht annimmt, so ist eben ein
neues Gesetz nicht zu Stande gekommen, und selbstverstaendlich gilt dann
das bisher bestandene Gesetz so lange, bis frueher oder spaeter ueber das
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