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gerade von den betreffenden Gegenstaenden ausgeschlossen. Man muesste also
das Ausgeschlossene als eingeschlossen, d. h. das, was nicht zum Inhalt
gehoert, als zum Inhalt gehoerend, oder das, was nicht Bestandteil des
Inhalts ist, als Bestandteil des Inhalts betrachten, wollte man die
negativen Merkmale fuer Inhaltsmerkmale erklaeren. Heutzutage, wo wir so
stark sind in dem Voraussehen der Konsequenzen im praktischen Leben sowohl
wie in der Wissenschaft, dass wir darueber die Prinzipien kaum noch
beachten oder ununtersucht auf sich beruhen lassen, ist es nicht zu
verwundern, dass alles zur Analyse draengt und von Synthese nichts wissen
will. Aber der Natur und dem Wesen des Erkennens geschieht damit nicht
genuege. Das ist es, was wir betonen moechten.
Das Gesetz der Uebereinstimmung, des Enthaltenseins und des Widerspruchs
sind Gesetze fuer die Einzelurteile, aber auch die einzigen Gesetze, nach
denen die Wahrheit und Falschheit der Einzelurteile bestimmt werden kann.
Sie sind in allen ihren Formen, jede fuer sich genommen, unmittelbar
einleuchtend. Das gewoehnlich aufgestellte Gesetz des ausgeschlossenen
Dritten ist nicht Gesetz fuer ein Einzelurteil sondern nur fuer das
Verhaeltnis zweier Urteile zu einander. Es lautet: Wenn von zwei Urteilen
eins dasselbe bejaht, was das andere verneint, -- so ist notwendig eins
von beiden wahr, sie koennen nicht beide falsch sein, die Wahrheit ist
nicht ein Drittes, von Bejahung und Verneinung nicht Betroffenes; -- sie
koennen nicht beide wahr sein, eins von beiden ist falsch, auch die
Falschheit ist nicht ein Drittes, weder in der Bejahung noch in der
Verneinung Ausgedruecktes. Nach diesem Gesetze folgt aus der Wahrheit von
eins die Falschheit des Gegenteils von zwei, aus der Falschheit des
Gegenteils von zwei die Wahrheit von zwei; und dasselbe gilt von drei und
vier, von fuenf und sechs, von sieben und acht. Eigentlich heisst das
Gesetz nur: zwischen Bejahen und Verneinen giebt es kein Mittleres;
Bejahen und Verneinen sind ausschliessende Gegensaetze. Dass sie es sind,
kommt uns bei einem Vergleiche von eins und zwei, drei und vier, fuenf und
sechs, sieben und acht zum Bewusstsein. Aber auch nur hier, wo es sich um
das Einzelwirkliche handelt.
Vierzehnte Untersuchung
Gesetze des Erkennens. (Fortsetzung.)
Giebt es keine weiteren Gesetze des Erkennens? Die genannten Gesetze sind
eigentlich nur Gesetze fuer das Einzelwirkliche; sie geben Bestimmungen
ueber das,
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