r Gueltigkeit des Urteils, die zur Gewissheit wird, wenn sie jeden
Zweifel ausschliesst. Die thoerichte Frage, ob das Ding so ist, wie wir es
mit den leiblichen Augen sehen, stellen wir nicht, auch nicht die, ob ein
solches Ding existiert, sondern die andere, was das Ding seinem Wesen,
seiner Wahrheit nach ist. Das haengt natuerlich von seiner Stellung in der
Gesamtheit des Wirklichen ab und kann nur mit dem Auge des Geistes gesehen
werden.
Das auf Einsicht beruhende Urteil und die auf Einsicht beruhende
Ueberzeugung haben natuerlich, wie die Einsicht selbst, in dem Einleuchten
der Zusammengehoerigkeit einen vernuenftigen sie vollkommen rechtfertigenden
Grund, der aber, wie wir sehen werden, keineswegs zwingend ist. Einsicht
darf nicht mit Denknotwendigkeit verwechselt werden. Allein Urteil und
Ueberzeugung koennen auch ohne vernuenftigen Grund eintreten. Wir sprechen
dann von blindem Urteil, blinder Ueberzeugung. Natuerlich hat auch das
blinde Urteil und die blinde Ueberzeugung einen Grund, nur keinen
zureichenden, wirklich rechtfertigenden Grund. Ihr Grund besteht in den
Gefuehlen des Gefallens und Missfallens, der Abneigung und Zuneigung, in
der durch die Meinung anderer, zu der auch die oeffentliche Meinung gehoert,
entstehenden Gewoehnung, in den von dort her ruehrenden Vorurteilen der
Familie, des Standes, der Nation, der Konfession, des Berufs, in der
Erziehung, in ererbten und erworbenen Gehirndispositionen, endlich im
Egoismus und Lebenstrieb, der sich im Wettbewerb und im Kampfe ums Dasein
kundgiebt. Aus allen diesen Gruenden entsteht zunaechst ein blindes
Urteilen, oder gedankliches Behaupten, das, wenn es oft genug wiederholt
wird, eine blinde Ueberzeugung zur Folge hat, die freilich auch unmittelbar
aus diesen Gruenden, insbesondere aus den Gefuehlen der Abneigung und
Zuneigung, des Gefallens und Missfallens, dann aus dem Egoismus und
Lebenstriebe hervorgehen kann. Diesem blinden Urteilen und Ueberzeugtsein
folgt dann das vermeintliche Sehen, Wahrnehmen der Zusammengehoerigkeit,
die vermeintliche Einsicht in dieselbe, die natuerlich keine Erkenntnis
ist, weil sie des vernuenftigen Grundes, auf dem alle Erkenntnis beruht,
ermangelt. Die Erkenntnis ist wirkliche, nicht bloss vermeintliche
Einsicht in die Zusammengehoerigkeit und beruht auf dem Einleuchten dieser
Zusammengehoerigkeit. Diese wirkliche Einsicht geht immer dem Urteil, der
gedanklich behaupteten Zusammengehoerigkeit, voran und unterscheidet sich
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