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r Gueltigkeit des Urteils, die zur Gewissheit wird, wenn sie jeden Zweifel ausschliesst. Die thoerichte Frage, ob das Ding so ist, wie wir es mit den leiblichen Augen sehen, stellen wir nicht, auch nicht die, ob ein solches Ding existiert, sondern die andere, was das Ding seinem Wesen, seiner Wahrheit nach ist. Das haengt natuerlich von seiner Stellung in der Gesamtheit des Wirklichen ab und kann nur mit dem Auge des Geistes gesehen werden. Das auf Einsicht beruhende Urteil und die auf Einsicht beruhende Ueberzeugung haben natuerlich, wie die Einsicht selbst, in dem Einleuchten der Zusammengehoerigkeit einen vernuenftigen sie vollkommen rechtfertigenden Grund, der aber, wie wir sehen werden, keineswegs zwingend ist. Einsicht darf nicht mit Denknotwendigkeit verwechselt werden. Allein Urteil und Ueberzeugung koennen auch ohne vernuenftigen Grund eintreten. Wir sprechen dann von blindem Urteil, blinder Ueberzeugung. Natuerlich hat auch das blinde Urteil und die blinde Ueberzeugung einen Grund, nur keinen zureichenden, wirklich rechtfertigenden Grund. Ihr Grund besteht in den Gefuehlen des Gefallens und Missfallens, der Abneigung und Zuneigung, in der durch die Meinung anderer, zu der auch die oeffentliche Meinung gehoert, entstehenden Gewoehnung, in den von dort her ruehrenden Vorurteilen der Familie, des Standes, der Nation, der Konfession, des Berufs, in der Erziehung, in ererbten und erworbenen Gehirndispositionen, endlich im Egoismus und Lebenstrieb, der sich im Wettbewerb und im Kampfe ums Dasein kundgiebt. Aus allen diesen Gruenden entsteht zunaechst ein blindes Urteilen, oder gedankliches Behaupten, das, wenn es oft genug wiederholt wird, eine blinde Ueberzeugung zur Folge hat, die freilich auch unmittelbar aus diesen Gruenden, insbesondere aus den Gefuehlen der Abneigung und Zuneigung, des Gefallens und Missfallens, dann aus dem Egoismus und Lebenstriebe hervorgehen kann. Diesem blinden Urteilen und Ueberzeugtsein folgt dann das vermeintliche Sehen, Wahrnehmen der Zusammengehoerigkeit, die vermeintliche Einsicht in dieselbe, die natuerlich keine Erkenntnis ist, weil sie des vernuenftigen Grundes, auf dem alle Erkenntnis beruht, ermangelt. Die Erkenntnis ist wirkliche, nicht bloss vermeintliche Einsicht in die Zusammengehoerigkeit und beruht auf dem Einleuchten dieser Zusammengehoerigkeit. Diese wirkliche Einsicht geht immer dem Urteil, der gedanklich behaupteten Zusammengehoerigkeit, voran und unterscheidet sich d
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