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ermoeglicht. Das Gesetz des Grundes: Aus der Wahrheit des Grundes ergiebt sich _notwendig_ die Wahrheit der Folge, aus der Falschheit der Folge die Falschheit des Grundes. Das "muss", "darf nicht", "notwendig" drueckt hier zunaechst auch nichts anderes als die Gewissheit aus, die jeden Zweifel und damit die Moeglichkeit des Andersseinkoennens ausschliesst. Aber es verhaelt sich doch bei diesen Gesetzen mit der Notwendigkeit nicht gleichmaessig. Ein Notwendigkeitsverhaeltnis zwischen dem Ding und dem von ihm Ausgesagten liegt unzweifelhaft vor, wenn das Ausgesagte in dem Dinge enthalten ist. Natuerlich ebenso, wenn es sich nicht um Dinge sondern um Urteile handelt, wenn nach dem Gesetze des Grundes aus der Wahrheit des den Grund bildenden Urteils die Wahrheit des die Folge ausdrueckenden Urteils und wenn aus der Falschheit des die Folge ausdrueckenden Urteils die Falschheit des den Grund bildenden Urteils erschlossen wird. In diesen beiden Faellen, allgemeiner: in Urteilen, wo es sich um ein Enthaltensein handelt, mag man von einer Denknotwendigkeit reden, aber man darf eben nur dies mit dem Enthaltensein gegebene Notwendigkeitsverhaeltnis darunter verstehen. Wir sind durch nichts aeusserlich gezwungen oder innerlich genoetigt, das in einem Dinge Enthaltene von ihm auszusagen oder aus einem Urteil als dem Grunde ein anderes als seine Folge abzuleiten. Wir sehen freilich mit einer allen Zweifel ausschliessenden Gewissheit ein, dass das Urteil, in dem wir das in einem Ding Enthaltene von ihm aussagen, notwendig wahr sein muss, ebenso, dass das Urteil wahr sein muss, das sich als Folge aus einem andren Urteil als seinem Grunde ergiebt. Aber wiederum ist zu beachten wichtig, dass diese Einsicht in die Wahrheit der Urteile mit der im Enthaltensein gegebenen Denknotwendigkeit nichts zu thun hat, von ihr ganz und gar verschieden ist und sich in keiner Weise auf sie stuetzt. Es ergiebt sich, dass, wenn auch in Bezug auf das Enthaltensein von Denknotwendigkeit geredet werden kann, diese Denknotwendigkeit doch nicht mit der Einsicht verwechselt oder verselbigt werden darf. Auch in Bezug auf das zusammengehoerige Nichtenthaltene kann von Denknotwendigkeiten geredet werden. Man hat von jeher unterschieden zwischen den Proprietaeten oder wahren Eigenschaften, die nicht als Merkmale im Ding enthalten sind und ihm doch notwendig zukommen, und zwischen den Accidentien, die ihm zukommen koennen. Richtung und Geschwindigkeit sind fuer die
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