ngemessen ist und
gerecht wird. Um diese Frage zu beantworten, gehen wir von der seit
Aristoteles und dem Neuplatoniker Porphyrius ueblichen Unterscheidung
zwischen den Praedikabilien und Praedikamenten oder Kategorien aus. Unter
Praedikabilien verstehen wir hoechste Aussagen ueber Begriffe, unter
Praedikamenten oder Kategorien hoechste Aussagen ueber das Seiende. Man zaehlt
nach Porphyrius fuenf Praedikabilien: Gattung, Art, Differenz, das
Notwendige (Proprietaet), das Zufaellige (Accidenz), die wesentlichen
Merkmale, welche in Gattung, Art und Differenz vorhanden sind, von den
ausserwesentlichen notwendigen oder zufaelligen unterscheidend; ferner nach
Aristoteles zehn Kategorien: Substanz, Eigenschaften, Groesse, Beziehung,
Ort, Zeitpunkt, Lage, Thun, Leiden, Zustand.
Die notwendigen Merkmale oder Proprietaeten sollen also etwas anderes als
die Eigenschaften sein. Die Eigenschaft kann sowohl Proprietaet als
Accidenz sein, sie kann dem Ding sowohl notwendig als zufaellig zukommen.
Z. B. ist die weisse Farbe und das Kranksein eine Eigenschaft gewisser
Menschen, aber doch nur ein Accidenz. Es gehoert zum Wesen der Eigenschaft,
dass sie nicht ohne ein Selbstaendiges sein kann, dessen Eigenschaft sie
ist, dass sie ein Selbstaendiges notwendig voraussetzt: aber darum ist sie
noch nicht notwendig fuer dieses Selbstaendige. Das gilt nur von der
Proprietaet. So setzt auch das Anfangende einen Ermoeglichungsgrund
notwendig voraus, geht aber darum noch keineswegs aus diesem
Ermoeglichungsgrund notwendig hervor oder ist mit ihm notwendig verbunden.
Die Proprietaet gehoert, wie das Accidenz, zum Ausserwesentlichen; die
Eigenschaft kann sowohl zum Wesentlichen als Ausserwesentlichen gehoeren.
Man sieht, die Unterscheidung von Proprietaet und Eigenschaft laesst sich
zur Not aufrecht erhalten und durchfuehren. Aber warum sollen die
Proprietaeten, warum soll ueberhaupt das Ausserwesentliche nur eine Aussage
ueber Begriffe enthalten? Gehoert das Ausserwesentliche nicht auch zum
Seienden? Gattung und Art sind offenbar Praedikabilien, wenn man sie
einfach nach dem Verhaeltnis des Allgemeinen und Besondern ins Auge fasst.
Aber die Alten haben mit Recht Gattung und Art nicht bloss nach diesem
Verhaeltnis bestimmt, sondern fuer beide nur die wesentlichen Merkmale in
Anspruch genommen und die ausserwesentlichen auf Proprietaet und Accidenz
verteilt. Ist aber nun das Wesentliche und weiterhin das Wesen ein blosses
Praedikabile? und nicht viel
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