ist, kann ganz wohl ihm zugehoeren. Daraus ergeben sich die vier weiteren
nicht die Zugehoerigkeit sondern das Enthaltensein betreffenden Formen.
Fuenftens, das Enthaltene muss zugesprochen werden. Sechstens, das
Enthaltene darf nicht abgesprochen werden. Siebentens, das Nichtenthaltene
darf nicht als enthalten zugesprochen werden. Achtens, das Nichtenthaltene
muss als enthalten geleugnet werden. Der Zusatz als enthalten in sieben
und acht ist notwendig, weil auch das Nichtenthaltene zugehoerig sein kann.
Was immer zugesprochen oder abgesprochen wird, wird als zugehoerig
zugesprochen oder abgesprochen; deshalb bedarf es des Zusatzes als
zugehoerig in drei und vier nicht, er ist ohne weiteres in diesen Formen
eingeschlossen. Setzen wir voraus, dass das negative mit dem unendlichen
Urteil: der Mensch ist nicht sterblich -- ist unsterblich; der Kreis ist
nicht rund -- ist nichtrund, dieselbe Bedeutung hat, so ergiebt sich, dass
die Formen zwei und drei und die Formen sechs und sieben dasselbe
ausdruecken. Man kann sie im Gegensatz zu dem Gesetze der Uebereinstimmung
als Formen des Gesetzes des Widerspruches bezeichnen, das eigentlich nur
die negative Seite des Gesetzes der Uebereinstimmung bildet. Es ist ein
Widerspruch nicht bloss das Nichtenthaltene als enthalten zu behaupten,
wie es die siebente Form, sondern auch das Nichtzugehoerige als zugehoerig
zu behaupten, wie es die dritte Form verbietet.
Nicht bloss, was in einem Subjekt enthalten ist, kommt ihm zu, sondern
auch das nicht in ihm Enthaltene, sofern es zu ihm gehoert. Wuerde nur das
erstere ihm zukommen, so gaebe es keinen Fortschritt im Erkennen. Aber
giebt es etwas nicht in einem Subjekt Enthaltenes, das trotzdem zu ihm
gehoert? Ohne Zweifel, wenigstens fuer alle diejenigen, welche Sinnenbild
und Vorstellung von dem Begriff, der die wesentlichen Merkmale umfasst,
unterscheiden und von diesen wesentlichen Merkmalen behaupten, dass sie
nicht in den Sinnenbildern oder Vorstellungen enthalten sind. Fassen wir
unter dieser Voraussetzung das Subjekt unter der Vorstellung auf und legen
ihm ein wesentliches Merkmal bei, oder fassen wir es unter einem
wesentlichen Merkmal auf und legen ihm ein anderes wesentliches Merkmal
bei, so schreiben wir offenbar dem Subjekt etwas zu, das nicht in ihm
enthalten ist. Natuerlich kommt dem Subjekt auch das zu, was in ihm
enthalten ist, und so ergiebt sich als besonderer Fall des Gesetzes der
Uebereinstimmung das Gesetz des Enthaltens
|