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ist, kann ganz wohl ihm zugehoeren. Daraus ergeben sich die vier weiteren nicht die Zugehoerigkeit sondern das Enthaltensein betreffenden Formen. Fuenftens, das Enthaltene muss zugesprochen werden. Sechstens, das Enthaltene darf nicht abgesprochen werden. Siebentens, das Nichtenthaltene darf nicht als enthalten zugesprochen werden. Achtens, das Nichtenthaltene muss als enthalten geleugnet werden. Der Zusatz als enthalten in sieben und acht ist notwendig, weil auch das Nichtenthaltene zugehoerig sein kann. Was immer zugesprochen oder abgesprochen wird, wird als zugehoerig zugesprochen oder abgesprochen; deshalb bedarf es des Zusatzes als zugehoerig in drei und vier nicht, er ist ohne weiteres in diesen Formen eingeschlossen. Setzen wir voraus, dass das negative mit dem unendlichen Urteil: der Mensch ist nicht sterblich -- ist unsterblich; der Kreis ist nicht rund -- ist nichtrund, dieselbe Bedeutung hat, so ergiebt sich, dass die Formen zwei und drei und die Formen sechs und sieben dasselbe ausdruecken. Man kann sie im Gegensatz zu dem Gesetze der Uebereinstimmung als Formen des Gesetzes des Widerspruches bezeichnen, das eigentlich nur die negative Seite des Gesetzes der Uebereinstimmung bildet. Es ist ein Widerspruch nicht bloss das Nichtenthaltene als enthalten zu behaupten, wie es die siebente Form, sondern auch das Nichtzugehoerige als zugehoerig zu behaupten, wie es die dritte Form verbietet. Nicht bloss, was in einem Subjekt enthalten ist, kommt ihm zu, sondern auch das nicht in ihm Enthaltene, sofern es zu ihm gehoert. Wuerde nur das erstere ihm zukommen, so gaebe es keinen Fortschritt im Erkennen. Aber giebt es etwas nicht in einem Subjekt Enthaltenes, das trotzdem zu ihm gehoert? Ohne Zweifel, wenigstens fuer alle diejenigen, welche Sinnenbild und Vorstellung von dem Begriff, der die wesentlichen Merkmale umfasst, unterscheiden und von diesen wesentlichen Merkmalen behaupten, dass sie nicht in den Sinnenbildern oder Vorstellungen enthalten sind. Fassen wir unter dieser Voraussetzung das Subjekt unter der Vorstellung auf und legen ihm ein wesentliches Merkmal bei, oder fassen wir es unter einem wesentlichen Merkmal auf und legen ihm ein anderes wesentliches Merkmal bei, so schreiben wir offenbar dem Subjekt etwas zu, das nicht in ihm enthalten ist. Natuerlich kommt dem Subjekt auch das zu, was in ihm enthalten ist, und so ergiebt sich als besonderer Fall des Gesetzes der Uebereinstimmung das Gesetz des Enthaltens
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