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Gravitation, ehe es Newton entdeckte? Zweifellos! Aber was heisst das
anders, als dass diese Wahrheit, wie alle andren, einen ueberzeitlichen
Charakter hat, dass sie ewig gilt! Muss man dann aber nicht schliessen,
dass die Wahrheit vorhanden sein kann, ohne unser Erkennen? Wir duerfen
nicht vergessen, dass auch unser Erkennen, wie alle Thatsachen, einen
ueberzeitlichen Charakter hat. Gewiss, es hat einen Anfang, es erlebt
Veraenderungen, gehoert also der Zeit an, wie alle zeitlichen Thatsachen.
Aber wir wissen nicht, wie sich spaeter zeigen wird, was es mit der Zeit
auf sich hat, obgleich wir ihr die Bedeutung nicht absprechen. Sicher ist,
dass das Zeitliche vom Ewigen abhaengig ist, dass es in seinem Hervortreten
in der Zeit durch das Ewige bedingt und bestimmt ist. Das gilt auch von
unsrem Erkennen. Aber nicht minder sicher ist, dass dieses Hervortreten in
der Zeit auch eine ewige Bedeutung hat, und das verbuergt uns seine
unaufloesliche Verbindung mit der Wahrheit, in der allein diese ewige
Bedeutung ihren Grund haben kann.
Fuenfte Untersuchung.
Die Wahrheit und das Urteil.
In jedem Urteile haben wir ein Bewusstsein der Wahrheit, wenn auch nur
einschliesslich und der Sache nach. Ausdruecklich und der Form nach ist
dies allerdings nur der Fall in dem Urteile: Es ist wahr, dass dies oder
jenes zutrifft! Natuerlich handelt es sich hierbei nicht immer um ein
Bewusstsein der wirklichen, sondern oft auch nur der bloss vermeintlichen
Wahrheit. Dieses Bewusstsein geht seinem Sinne nach stets ueber die
Verbindung der Vorstellungen im Urteile hinaus und weist auf einen
Sachverhalt hin, der in der Verbindung der Vorstellungen zum Ausdrucke
kommen soll, aber von ihr verschieden ist. Wir nennen das die Beziehung
des Urteils auf die Objektivitaet, und diese ist mit dem in ihm enthaltenen
Bewusstsein der Wahrheit ein und dasselbe.
Wenn man das Urteil Ausdruck eines Sachverhalts nennt und darunter eben
nur diese Beziehung auf die Objektivitaet oder das Bewusstsein der Wahrheit
versteht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Falsch waere es aber, wenn man
das Wort Ausdruck im Sinne einer Nachbildung des Sachverhalts verstehen
wollte. Das im Urteil sich darstellende Erkennen ist keineswegs eine bloss
muessige Wiederholung der Wirklichkeit, ein blosses Spiegelbild derselben.
Dem Bilde ist es eigentuemlich, eine Sache so wiederzugeben, wie sie
unabgebildeter Weise ist. Waere das Erkennen ein blosses Bild der Wahrheit,
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