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z der Gravitation, ehe es Newton entdeckte? Zweifellos! Aber was heisst das anders, als dass diese Wahrheit, wie alle andren, einen ueberzeitlichen Charakter hat, dass sie ewig gilt! Muss man dann aber nicht schliessen, dass die Wahrheit vorhanden sein kann, ohne unser Erkennen? Wir duerfen nicht vergessen, dass auch unser Erkennen, wie alle Thatsachen, einen ueberzeitlichen Charakter hat. Gewiss, es hat einen Anfang, es erlebt Veraenderungen, gehoert also der Zeit an, wie alle zeitlichen Thatsachen. Aber wir wissen nicht, wie sich spaeter zeigen wird, was es mit der Zeit auf sich hat, obgleich wir ihr die Bedeutung nicht absprechen. Sicher ist, dass das Zeitliche vom Ewigen abhaengig ist, dass es in seinem Hervortreten in der Zeit durch das Ewige bedingt und bestimmt ist. Das gilt auch von unsrem Erkennen. Aber nicht minder sicher ist, dass dieses Hervortreten in der Zeit auch eine ewige Bedeutung hat, und das verbuergt uns seine unaufloesliche Verbindung mit der Wahrheit, in der allein diese ewige Bedeutung ihren Grund haben kann. Fuenfte Untersuchung. Die Wahrheit und das Urteil. In jedem Urteile haben wir ein Bewusstsein der Wahrheit, wenn auch nur einschliesslich und der Sache nach. Ausdruecklich und der Form nach ist dies allerdings nur der Fall in dem Urteile: Es ist wahr, dass dies oder jenes zutrifft! Natuerlich handelt es sich hierbei nicht immer um ein Bewusstsein der wirklichen, sondern oft auch nur der bloss vermeintlichen Wahrheit. Dieses Bewusstsein geht seinem Sinne nach stets ueber die Verbindung der Vorstellungen im Urteile hinaus und weist auf einen Sachverhalt hin, der in der Verbindung der Vorstellungen zum Ausdrucke kommen soll, aber von ihr verschieden ist. Wir nennen das die Beziehung des Urteils auf die Objektivitaet, und diese ist mit dem in ihm enthaltenen Bewusstsein der Wahrheit ein und dasselbe. Wenn man das Urteil Ausdruck eines Sachverhalts nennt und darunter eben nur diese Beziehung auf die Objektivitaet oder das Bewusstsein der Wahrheit versteht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Falsch waere es aber, wenn man das Wort Ausdruck im Sinne einer Nachbildung des Sachverhalts verstehen wollte. Das im Urteil sich darstellende Erkennen ist keineswegs eine bloss muessige Wiederholung der Wirklichkeit, ein blosses Spiegelbild derselben. Dem Bilde ist es eigentuemlich, eine Sache so wiederzugeben, wie sie unabgebildeter Weise ist. Waere das Erkennen ein blosses Bild der Wahrheit, s
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