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dem Sinnen- oder Willensding gehoeren: Ausdehnung, Bewegung, Nebeneinander, Nacheinander, Substanz, Kausalitaet. Was die Bedeutung dieser Worte ist, koennen wir freilich nur in Urteilen angeben; aber daraus folgt nicht, dass wir den Gedankengehalt dieser Worte auch nur durch Urteile gewinnen. Die Urteile, in denen wir die Bedeutung dieser Worte darlegen, setzen vielmehr die entsprechenden Einzelgebilde des Denkens voraus, in denen das in den Urteilen Verbundene isoliert wird. Diese gedanklichen Einzelgebilde schafft, erzeugt der Blick des Geistes, aber er entdeckt und findet sie zugleich. Das, was er findet und entdeckt, ist jedenfalls von dem Vorgefundenen verschieden, es ist eine Zuthat zu dem Vorgefundenen, die freilich nicht willkuerlich sondern ihm angemessen ist. Mit dieser Zuthat ist das in der Empfindung Gegebene, das Vorgefundene jedenfalls ueberschritten. Sie ist das, was wesentlich ist, das, was zusammengehoerig ist, wesentlich dem Dinge, zusammengehoerig mit dem Ding, in dessen Besitz wir zunaechst durch den genannten Blick unseres Geistes gesetzt werden. Die zweite ueber das Vorgefundene hinausgehende Stufe, die aber auch noch nicht als eigentliche Erkenntnis betrachtet werden kann, besteht darin, dass sich unsrem Bewusstsein die Wesentlichkeit des Wesentlichen, die Zusammengehoerigkeit des Zusammengehoerigen aufdraengt, dass der Gedanke daran sich als unabweislich darstellt. Das Sichaufdraengen der Zusammengehoerigkeit und Sichalsunabweislichdarstellen darf nicht falsch verstanden werden. Es ist ein _Einleuchten_ und hat darum mit aeusserem Zwange, der uns die Empfindungen aufdraengt, oder mit innerer Noetigung, die wir erfahren, wenn uns ein Gedanke verfolgt, nichts zu thun. Es wendet sich einfach an die Vernunft des Menschen. Nun folgt als dritte Stufe die eigentliche Erkenntnis, die in der _Einsicht_ der Zusammengehoerigkeit oder der Wesentlichkeit besteht. Selbstverstaendlich ist der sich unabweislich aufdraengende Gedanke oder das Einleuchten etwas von der Einsicht Verschiedenes. Nur in der Einsicht kann die Erkenntnis bestehen. An die Einsicht schliesst sich als vierte Stufe das Urteil an, das sich ganz auf die Einsicht stuetzt und nur als gedanklicher Ausdruck der Einsicht aufgefasst werden kann. Als fuenfte Stufe folgt das Bewusstsein von der Objektivitaet des Urteils oder das Bewusstsein der Wahrheit des Urteils, das seinen Grund in der zweiten Stufe, dem Einleuchten der Zusammengehoerigkeit ha
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