dem Sinnen- oder
Willensding gehoeren: Ausdehnung, Bewegung, Nebeneinander, Nacheinander,
Substanz, Kausalitaet. Was die Bedeutung dieser Worte ist, koennen wir
freilich nur in Urteilen angeben; aber daraus folgt nicht, dass wir den
Gedankengehalt dieser Worte auch nur durch Urteile gewinnen. Die Urteile,
in denen wir die Bedeutung dieser Worte darlegen, setzen vielmehr die
entsprechenden Einzelgebilde des Denkens voraus, in denen das in den
Urteilen Verbundene isoliert wird. Diese gedanklichen Einzelgebilde
schafft, erzeugt der Blick des Geistes, aber er entdeckt und findet sie
zugleich. Das, was er findet und entdeckt, ist jedenfalls von dem
Vorgefundenen verschieden, es ist eine Zuthat zu dem Vorgefundenen, die
freilich nicht willkuerlich sondern ihm angemessen ist. Mit dieser Zuthat
ist das in der Empfindung Gegebene, das Vorgefundene jedenfalls
ueberschritten. Sie ist das, was wesentlich ist, das, was zusammengehoerig
ist, wesentlich dem Dinge, zusammengehoerig mit dem Ding, in dessen Besitz
wir zunaechst durch den genannten Blick unseres Geistes gesetzt werden.
Die zweite ueber das Vorgefundene hinausgehende Stufe, die aber auch noch
nicht als eigentliche Erkenntnis betrachtet werden kann, besteht darin,
dass sich unsrem Bewusstsein die Wesentlichkeit des Wesentlichen, die
Zusammengehoerigkeit des Zusammengehoerigen aufdraengt, dass der Gedanke
daran sich als unabweislich darstellt. Das Sichaufdraengen der
Zusammengehoerigkeit und Sichalsunabweislichdarstellen darf nicht falsch
verstanden werden. Es ist ein _Einleuchten_ und hat darum mit aeusserem
Zwange, der uns die Empfindungen aufdraengt, oder mit innerer Noetigung, die
wir erfahren, wenn uns ein Gedanke verfolgt, nichts zu thun. Es wendet
sich einfach an die Vernunft des Menschen.
Nun folgt als dritte Stufe die eigentliche Erkenntnis, die in der
_Einsicht_ der Zusammengehoerigkeit oder der Wesentlichkeit besteht.
Selbstverstaendlich ist der sich unabweislich aufdraengende Gedanke oder das
Einleuchten etwas von der Einsicht Verschiedenes. Nur in der Einsicht kann
die Erkenntnis bestehen. An die Einsicht schliesst sich als vierte Stufe
das Urteil an, das sich ganz auf die Einsicht stuetzt und nur als
gedanklicher Ausdruck der Einsicht aufgefasst werden kann. Als fuenfte
Stufe folgt das Bewusstsein von der Objektivitaet des Urteils oder das
Bewusstsein der Wahrheit des Urteils, das seinen Grund in der zweiten
Stufe, dem Einleuchten der Zusammengehoerigkeit ha
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