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ch als solchen angenommen. Nicht nur in dieser Eigenschaft, sondern auch als sein Vater muss ich darauf sehen, dass Alles genau so zugehe, wie es seine Ehre als Officier und als Traeger meines Namens erfordert. Sie erlauben daher, dass ich meine Meinung ausspreche." Die beiden Herren verneigten sich schweigend. Der Lieutenant sah seinen Vater etwas erstaunt und erwartungsvoll an. Dieser richtete ernst und streng seinen Blick auf ihn und sprach: "Hat die junge Dame, um welche es sich handelt, Dir jemals durch ihr Benehmen gegen Dich irgend welche Veranlassung gegeben, in solchem Ton, wie Du es gethan, von ihr zu sprechen? Bist Du berechtigt, ihr irgend einen Vorwurf zu machen?" Der Lieutenant wurde bleich, im heftigen inneren Kampf presste er die Lippen aufeinander, sein Auge senkte sich zu Boden, einige Augenblicke stand er schweigend, ein leises Beben erschuetterte seine Gestalt, dann schlug er den Blick zu seinem Vater wieder auf, er schien seiner kaempfenden Gefuehle Herr geworden zu sein und mit fester entschlossener Stimme sagte er: "Nein, niemals!" "Dann," sagte sein Vater, "ist es Deine Pflicht als Ehrenmann, die Erklaerung zu geben, welche man von Dir verlangt, insofern die Ausdruecke derselben Nichts gegen Deine eigene Ehre enthalten. Wenn Du," fuhr er fort, "was ich tief beklage, Dich hast hinreissen lassen, eine Dame, der Du keinen Vorwurf zu machen hast, oeffentlich zu beleidigen, so hast Du nicht das Recht, ihrem Ruf durch den Eclat eines Duells noch mehr zu nahe zu treten, Du hast nicht das Recht, Demjenigen das Leben zu nehmen, der berechtigt ist oder sich verpflichtet fuehlt, als der Vertheidiger jener Dame aufzutreten." "Herr von Rantow ist der Verlobte des Fraeulein Cohnheim," sagte der Dragonerofficier, "also ihr natuerlicher und berufener Vertheidiger." "Um so weniger," sagte der alte Herr, waehrend der Lieutenant abermals tief erbleichend die Hand einen Augenblick auf sein Herz drueckte, "darf diese Sache ernste und gefaehrliche Folgen haben. Haette die Dame Dir jemals einen Grund zu Deinen Aeusserungen gegeben, so waerst Du berechtigt, die Waffen zu ergreifen gegen Denjenigen, der von Dir Rechenschaft darueber fordert--so aber darfst Du es nicht, Du bist verpflichtet, durch Deine eigene Erklaerung die Beleidigung zurueckzunehmen--um so mehr," sagte er mit ernstem Blick auf seinen Sohn, "da man eigentlich niemals das Recht hat, eine Dame zu beleidigen. Du bist frei," fuhr er fort, "Du bi
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