ch als solchen angenommen. Nicht nur in dieser
Eigenschaft, sondern auch als sein Vater muss ich darauf sehen, dass Alles
genau so zugehe, wie es seine Ehre als Officier und als Traeger meines
Namens erfordert. Sie erlauben daher, dass ich meine Meinung ausspreche."
Die beiden Herren verneigten sich schweigend.
Der Lieutenant sah seinen Vater etwas erstaunt und erwartungsvoll an.
Dieser richtete ernst und streng seinen Blick auf ihn und sprach: "Hat
die junge Dame, um welche es sich handelt, Dir jemals durch ihr Benehmen
gegen Dich irgend welche Veranlassung gegeben, in solchem Ton, wie Du es
gethan, von ihr zu sprechen? Bist Du berechtigt, ihr irgend einen
Vorwurf zu machen?"
Der Lieutenant wurde bleich, im heftigen inneren Kampf presste er die
Lippen aufeinander, sein Auge senkte sich zu Boden, einige Augenblicke
stand er schweigend, ein leises Beben erschuetterte seine Gestalt, dann
schlug er den Blick zu seinem Vater wieder auf, er schien seiner
kaempfenden Gefuehle Herr geworden zu sein und mit fester entschlossener
Stimme sagte er: "Nein, niemals!"
"Dann," sagte sein Vater, "ist es Deine Pflicht als Ehrenmann, die
Erklaerung zu geben, welche man von Dir verlangt, insofern die Ausdruecke
derselben Nichts gegen Deine eigene Ehre enthalten. Wenn Du," fuhr er
fort, "was ich tief beklage, Dich hast hinreissen lassen, eine Dame, der
Du keinen Vorwurf zu machen hast, oeffentlich zu beleidigen, so hast Du
nicht das Recht, ihrem Ruf durch den Eclat eines Duells noch mehr zu
nahe zu treten, Du hast nicht das Recht, Demjenigen das Leben zu nehmen,
der berechtigt ist oder sich verpflichtet fuehlt, als der Vertheidiger
jener Dame aufzutreten."
"Herr von Rantow ist der Verlobte des Fraeulein Cohnheim," sagte der
Dragonerofficier, "also ihr natuerlicher und berufener Vertheidiger."
"Um so weniger," sagte der alte Herr, waehrend der Lieutenant abermals
tief erbleichend die Hand einen Augenblick auf sein Herz drueckte, "darf
diese Sache ernste und gefaehrliche Folgen haben. Haette die Dame Dir
jemals einen Grund zu Deinen Aeusserungen gegeben, so waerst Du berechtigt,
die Waffen zu ergreifen gegen Denjenigen, der von Dir Rechenschaft
darueber fordert--so aber darfst Du es nicht, Du bist verpflichtet, durch
Deine eigene Erklaerung die Beleidigung zurueckzunehmen--um so mehr,"
sagte er mit ernstem Blick auf seinen Sohn, "da man eigentlich niemals
das Recht hat, eine Dame zu beleidigen. Du bist frei," fuhr er fort, "Du
bi
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