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ie jeder Amerikaner hatte, d.h. dem Totem des Einzelnen. Denn zur Zeit der beginnenden Mannbarkeit erscheint jedem einzelnen sein Schutzgeist in Gestalt eines Thieres, das dann gejagt und dessen Balg stets von dem Betreffenden getragen werden muss. Der Verlust der Medicin wuerde ihm tiefste Verachtung und bestaendiges Unglueck zuziehen (Waitz 3, 118-119). Urspruenglich durfte gewiss kein Indianer das Thier, das ihm "Medicin" Schutzgeist war, verzehren. Die meisten Voelker (auch die Aleuten) stammten von solchen Thieren ab (Waitz 3, 119. 191) und auch diese waren ihnen gewiss urspruenglich heilig, wenn sich auch spaeter diese Verehrung in etwas abschwaechte. Diese auffallende Sitte, die genauer betrachtet gewiss mancherlei merkwuerdige Resultate gaebe[D], findet sich ganz uebereinstimmend bei den Neuhollaendern, worueber man Grey 2, 225-229 vergleiche. Jede Familie, oder besser, jeder Stamm, denn die Familien sind ausgedehnt wie Staemme, hat ihr "kobong" Pflanze oder Thier, das ihr heilig ist, ihr den Namen gibt u.s.w. Wie in Amerika Leute von gleichen Totem, so durften in Neuholland Leute desselben Kobongs einander nicht heirathen. Kein Neuhollaender toedtet sein Kobong, wenn er es schlafend findet, auch nie, ohne ihm vorher Gelegenheit zur Flucht zu geben; war es eine Pflanze, so durfte es der Betreffende nur zu bestimmten Jahreszeiten und unter ganz bestimmten Ceremonien einaernten und benutzen[E]. Hierin sehen wir eine Folge der Noth; denn urspruenglich durfte das Kobong wohl ebenso wenig gegessen werden, wie das amerikanische Totem. Dafuer spricht auch die Form, in welcher sich die Sitte in Polynesien erhalten hat. Denn in Polynesien gilt es noch jetzt an verschiedenen Orten als strenges Gesetz, dass Einzelne einzelne Thiere, in welchen ihr Schutzgeist oder der Geist ihrer Ahnen verborgen ist, weder toedten noch essen duerfen. So in Mikronesien z.B. auf Ponapi (O'Connel bei Hale 84), auf Tikopia (Gaimard bei D'Urville V, 305-307), auf den Fidschiinseln (Wilkes 3, 214), wohin die Sitte entweder von Polynesien gekommen ist oder sich als malaiisches Ureigenthum, wie wir sie auch in Neuholland finden, erhalten hat; so in Hawaii (Remy 165), in Tahiti (Moerenhout 1, 451-57). Wir finden auf allen diesen Inseln jetzt Gedanken an Seelenwanderung eingemischt; allein man muss bedenken, dass der Glaube an die behuetende Macht der Seelen der Vorfahren, also an den Uebergang der abgeschiedenen Seelen in Schutzgeister der Lebenden i
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