ie jeder
Amerikaner hatte, d.h. dem Totem des Einzelnen. Denn zur Zeit der
beginnenden Mannbarkeit erscheint jedem einzelnen sein Schutzgeist in
Gestalt eines Thieres, das dann gejagt und dessen Balg stets von dem
Betreffenden getragen werden muss. Der Verlust der Medicin wuerde ihm
tiefste Verachtung und bestaendiges Unglueck zuziehen (Waitz 3, 118-119).
Urspruenglich durfte gewiss kein Indianer das Thier, das ihm "Medicin"
Schutzgeist war, verzehren. Die meisten Voelker (auch die Aleuten)
stammten von solchen Thieren ab (Waitz 3, 119. 191) und auch diese waren
ihnen gewiss urspruenglich heilig, wenn sich auch spaeter diese Verehrung
in etwas abschwaechte. Diese auffallende Sitte, die genauer betrachtet
gewiss mancherlei merkwuerdige Resultate gaebe[D], findet sich ganz
uebereinstimmend bei den Neuhollaendern, worueber man Grey 2, 225-229
vergleiche. Jede Familie, oder besser, jeder Stamm, denn die Familien
sind ausgedehnt wie Staemme, hat ihr "kobong" Pflanze oder Thier, das ihr
heilig ist, ihr den Namen gibt u.s.w. Wie in Amerika Leute von gleichen
Totem, so durften in Neuholland Leute desselben Kobongs einander nicht
heirathen. Kein Neuhollaender toedtet sein Kobong, wenn er es schlafend
findet, auch nie, ohne ihm vorher Gelegenheit zur Flucht zu geben; war
es eine Pflanze, so durfte es der Betreffende nur zu bestimmten
Jahreszeiten und unter ganz bestimmten Ceremonien einaernten und
benutzen[E]. Hierin sehen wir eine Folge der Noth; denn urspruenglich
durfte das Kobong wohl ebenso wenig gegessen werden, wie das
amerikanische Totem. Dafuer spricht auch die Form, in welcher sich die
Sitte in Polynesien erhalten hat. Denn in Polynesien gilt es noch jetzt
an verschiedenen Orten als strenges Gesetz, dass Einzelne einzelne
Thiere, in welchen ihr Schutzgeist oder der Geist ihrer Ahnen verborgen
ist, weder toedten noch essen duerfen. So in Mikronesien z.B. auf Ponapi
(O'Connel bei Hale 84), auf Tikopia (Gaimard bei D'Urville V, 305-307),
auf den Fidschiinseln (Wilkes 3, 214), wohin die Sitte entweder von
Polynesien gekommen ist oder sich als malaiisches Ureigenthum, wie wir
sie auch in Neuholland finden, erhalten hat; so in Hawaii (Remy 165), in
Tahiti (Moerenhout 1, 451-57). Wir finden auf allen diesen Inseln jetzt
Gedanken an Seelenwanderung eingemischt; allein man muss bedenken, dass
der Glaube an die behuetende Macht der Seelen der Vorfahren, also an den
Uebergang der abgeschiedenen Seelen in Schutzgeister der Lebenden i
|