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leichfalls, so wie alle Kinder von europaeischen Vaetern, welche die Mutter verliessen (Grey 2, 251. Bennet 1, 122). Von Mischlingskindern toedtet man nach Breton (231) indess nur die Knaben, nicht die Maedchen, waehrend sonst die Maedchen so vorzugsweise getoedtet werden, dass nach Grey (2, 251) das Verhaeltniss der Weiber und Maenner wie 1: 3 ist. Jede Mutter toedtet ihr drittes, bisweilen schon ihr zweites Maedchen, wenn es nicht eine fremde Frau als ihr Kind annimmt (Salvado 111). Fehlgeburten werden oft herbeigefuehrt und Neugeborene oft getoedtet, um der Last und der Schwierigkeit, Kinder aufzuziehen, zu entgehen (Meinicke a 2, 208). Ja es soll sogar vorkommen, dass Eltern ihre neugeborenen Kinder selbst auffressen (Stanbridge, transaction of the ethnol. Society X. S. 1, 289; Australia felix 129; Angas 1, 73). Auf Vandiemensland dagegen herrschte der Kindermord nicht (Bibra 16). Wohl aber in Melanesien, und so auf Vate (Gill 67), wo man neugeborene Kinder lebendig begrub und nur zwei bis drei aufzog (Turner 394), und ebenso war es auf Erromango (Turner 491) und in groesster Ausdehnung auf den Inseln in der naechsten Naehe von Neuguinea (Reina in Zeitschr. 4, 359). Auf den Fidschiinseln war der Kindermord gleichfalls nicht selten, wie Williams und Calvert (1, 180) berichten und das Gemaelde, das sie entwerfen, ist duester genug: kuenstliche Fehlgeburten, Toedtung der Kinder, namentlich der Maedchen, gleich nach der Geburt, ist sehr haeufig, aus Laune, aus Faulheit, aus Eifersucht und Rache; wie in Polynesien gab es auch hier in jedem Dorf Leute, welche Fehlgeburten herbeizufuehren verstehen. Hale (66) schreibt den Fidschis dieselbe Sitte zu, welche wir bei den Tupis fanden und welche ja auch unter den Indogermanen eine so weit verbreitete war, dass alle Kinder, welche der Vater oder Priester nicht unmittelbar nach der Geburt vom Boden aufnimmt, als "ausgestossene" getoedtet werden. Aber schlimmer noch und wahrhaft in entsetzlicher Ausdehnung tritt der Kindermord auf im uebrigen Ozeanien. Wir beginnen mit Mikronesien. Waehrend allerdings die Carolinen frei von diesem Verbrechen waren (Chamisso 137), durfte auf den Ratakinseln keine Mutter mehr als drei Kinder grossziehen: alle uebrigen wurden umgebracht (Chamisso 119); und ebenso ist, um uebergrosse Bevoelkerung zu vermeiden, kuenstlicher Abortus bei den Gilbertinsulanern nach Gulick (410), allerdings gegen Hales Ansicht, haeufig. Von der Kingswillgruppe, aber mit
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