nderblut ueber die Todten,
welche auf diese Weise gleich das Zeichen des Vermittlers an sich
trugen.
Die Kinderopfer in Mexiko hatten meist dieselbe Veranlassung und
denselben Zweck: so wurden zwei Kinder vornehmer Abkunft, wenn die Saat
aufging, ertraenkt, vier, wenn sie groesser war, dem Hungertode
preisgegeben (4, 159). In Nikaragua wurde ein Knabe, wenn Regen noethig
war, den Goettern dargebracht (4, 379). Aehnliche Opfer brachten die
Chibchas in Neugranada vor der Schlacht (364).
Nirgends aber sind auch die Menschenopfer massenhafter, als auf Fidschi,
wie wir daselbst auch den Kannibalismus schrecklicher ausgebildet
fanden, als sonst irgendwo. Zur Feier der Mannbarkeit eines
Haeuptlingssohnes, so erzaehlt Seemann (Zeitschr. 9, 476), sollte eine
rebellische Stadt ganz vernichtet, die Einwohner erschlagen, auf einen
Haufen zusammengetragen, auf diese Sklaven gelegt und auf diese wieder
der Einzuweihende gesetzt werden. Alle Schiffbruechigen, das verlangt ihr
Glaube, muessen getoedtet werden; wer es unterliesse, wuerde sonst selbst
im Schiffbruch umkommen (Erskine 249-50). Alte Eltern werden von ihren
Kindern, kranke Kinder von ihren Eltern lebendig begraben (ebend.) und
zwar ist es der eigene Wille der Opfer, dass ihnen so geschieht (477),
denn man glaubt, man kaeme nach und durch solchen Tod sofort in ein
anderes und viel besseres Leben; daher sich diese scheussliche Sitte mit
wirklicher Familienanhaenglichkeit vertraegt. Aber es ist ebendaher auch
begreiflich, dass nur wenige Menschen eines natuerlichen Todes sterben
(Will. u. Calvert 1, 188). Menschenopfer am Grabe, namentlich von
Haeuptlingen, sind ebenso gewoehnlich als umfangreich; die Weiber werden
entweder alle oder doch die Lieblingsweiber und eine Menge Sklaven
ermordet. Die Mutter, deren geliebter Sohn stirbt, folgt ihm bisweilen
ins Grab, der Freund dem Freund (Will. u. Calvert 1, 134). Auch hierzu
draengen sich, wegen der Belohnungen im Jenseits, die Opfer; die Weiber
erdrosseln sich selbst, wenn ihnen Niemand diesen Dienst thut (Erskine
293. Mariner 1, 347). Und wie fest man an den Menschenopfern hielt, geht
aus folgender Notiz bei Erskine 440 hervor: ein Fidschiinsulaner hatte,
von irgend welchem Mitleiden ergriffen, einen Gefangenen nicht dem Gotte
geopfert; da erschien ihm letzterer im Traum und quaelte ihn ueber diese
Unterlassung dermassen mit Gewissensbissen, dass der Mensch fast in
Raserei fiel. Doch dieselbe Partei, welche, wie wir schon erwa
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