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nderblut ueber die Todten, welche auf diese Weise gleich das Zeichen des Vermittlers an sich trugen. Die Kinderopfer in Mexiko hatten meist dieselbe Veranlassung und denselben Zweck: so wurden zwei Kinder vornehmer Abkunft, wenn die Saat aufging, ertraenkt, vier, wenn sie groesser war, dem Hungertode preisgegeben (4, 159). In Nikaragua wurde ein Knabe, wenn Regen noethig war, den Goettern dargebracht (4, 379). Aehnliche Opfer brachten die Chibchas in Neugranada vor der Schlacht (364). Nirgends aber sind auch die Menschenopfer massenhafter, als auf Fidschi, wie wir daselbst auch den Kannibalismus schrecklicher ausgebildet fanden, als sonst irgendwo. Zur Feier der Mannbarkeit eines Haeuptlingssohnes, so erzaehlt Seemann (Zeitschr. 9, 476), sollte eine rebellische Stadt ganz vernichtet, die Einwohner erschlagen, auf einen Haufen zusammengetragen, auf diese Sklaven gelegt und auf diese wieder der Einzuweihende gesetzt werden. Alle Schiffbruechigen, das verlangt ihr Glaube, muessen getoedtet werden; wer es unterliesse, wuerde sonst selbst im Schiffbruch umkommen (Erskine 249-50). Alte Eltern werden von ihren Kindern, kranke Kinder von ihren Eltern lebendig begraben (ebend.) und zwar ist es der eigene Wille der Opfer, dass ihnen so geschieht (477), denn man glaubt, man kaeme nach und durch solchen Tod sofort in ein anderes und viel besseres Leben; daher sich diese scheussliche Sitte mit wirklicher Familienanhaenglichkeit vertraegt. Aber es ist ebendaher auch begreiflich, dass nur wenige Menschen eines natuerlichen Todes sterben (Will. u. Calvert 1, 188). Menschenopfer am Grabe, namentlich von Haeuptlingen, sind ebenso gewoehnlich als umfangreich; die Weiber werden entweder alle oder doch die Lieblingsweiber und eine Menge Sklaven ermordet. Die Mutter, deren geliebter Sohn stirbt, folgt ihm bisweilen ins Grab, der Freund dem Freund (Will. u. Calvert 1, 134). Auch hierzu draengen sich, wegen der Belohnungen im Jenseits, die Opfer; die Weiber erdrosseln sich selbst, wenn ihnen Niemand diesen Dienst thut (Erskine 293. Mariner 1, 347). Und wie fest man an den Menschenopfern hielt, geht aus folgender Notiz bei Erskine 440 hervor: ein Fidschiinsulaner hatte, von irgend welchem Mitleiden ergriffen, einen Gefangenen nicht dem Gotte geopfert; da erschien ihm letzterer im Traum und quaelte ihn ueber diese Unterlassung dermassen mit Gewissensbissen, dass der Mensch fast in Raserei fiel. Doch dieselbe Partei, welche, wie wir schon erwa
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