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e anerkannt; sie hat genommen was sie wollte, und als dann die Eingeborenen in Folge von Nahrungs-und Landmangel zu Bettlern und Raeubern geworden waren, hat man hierin ein Zeichen ihrer Unverbesserlichkeit durch die Kultur gesehen und sie mit allen Mitteln verfolgt. Spaeter freilich, und auch dies erst in Folge der schreiendsten Misshandlungen durch die Weissen, hat man sie unter die englischen Gesetze gestellt, allein diese wirken wenig zu ihren Gunsten (Grey 2, 368). Denn abgesehen davon, dass die Eingeborenen so gut wie gar nicht zeugnissfaehig vor Gericht sind, so werden auch die Gesetze meist nur da angewandt, wo sie gegen dieselben, nicht wo sie zu ihren Gunsten sprechen; ihre Verbrechen an den Weissen werden gestraft, nicht aber umgekehrt die der Weissen an ihnen, und letztere Verbrechen sind viel zahlreicher. 1838 weigerten sich die Geschworenen eine Anzahl Weisser zu verurtheilen, welche 28 Eingeborene ganz ohne Grund abgeschlachtet hatten (Waitz 1, 184). Man schiesst (Breton 200) die Eingeborenen oefters zum Vergnuegen nieder, da sie in den Augen der Kolonisten nicht hoeher stehen, wie etwa der Orang Utang. Ja man hat sie an verschiedenen Orten schaarenweise vergiftet (Eyre Journal of expedd. into Central-Austral. 1845 2, 176 Note: Waitz 186); nach Byrne (12 years wanderings in the british colonies 1848 1, 275, Waitz eb.) ist das an vielen Gegenden von Neu-Sued-Wales durch Arsenik geschehen und man hat sich laut und oeffentlich dieser That geruehmt. Natuerlich ist fuer ihre Emporhebung so gut wie nichts geschehen; denn was wollen die edeln Bemuehungen einzelner Maenner, wie der Missionaere, sagen, wenn das ganze Volk der Kolonisten anders handelt? Grey (2, 364 ff.) stellt zusammen, worin man an ihnen gefehlt hat: man betrachtet sie als niedere Race und behandelt sie deshalb mit dem groessten Vorurtheil und der groessten Willkuehr. Werden sie zur Arbeit gedungen, so zahlt man ihnen oft fast nichts, immer aber weit geringeren Lohn als den Europaeern. Natuerlich schweifen sie lieber bettelnd umher. Sie unter englischen Rechtsschutz zu stellen war wohlgemeint: allein man haette die englischen Gesetze auch auf das Unrecht, was sie einander selbst thun, anwenden sollen, waehrend jetzt (Grey gibt Beispiele aus Perth) die Europaeer ruhig zusehen, wenn Eingeborene von Eingeborenen ermordet werden; man hat durch diese Art der Einfuehrung des englischen Rechts nichts erreicht, als dass die aelteren Eingeborenen die juen
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