r das erstreiten sollten, wie wuerden dann die Sachen fuer Sie
stehen?"
Brecken lachte hoehnisch.
"Was Sie da sagen, glauben Sie ja selbst nicht, Herr Justizrat. Mit
Gespenstern schreckt man Kinder und Feiglinge, aber keine Maenner. Ich
lebte mit meiner Frau in Guetergemeinschaft, folglich gehoert mir nach
ihrem Ableben Holzwerder. In dem zwischen uns geschlossenen Abkommen,
das Ihnen ja sehr wohl bekannt ist, wurde fuer den Fall einer
Nachkommenschaft bestimmt, dass jeder von uns bis zur Muendigkeit unserer
Kinder die Nutzniessung des Vermoegens behalten, spaeter aber Ansprueche auf
eine Rente haben sollte. Meine Frau, die in eigentuemlichen Anschauungen
steckte, wollte das so, und ich gab ihr nach, obgleich wir uns dadurch
selbst die Verfuegung ueber das Vermoegen entzogen. Fuer die mir
eingeraeumten Rechte stipulierte sie auch besondere Rechte fuer ihre
Kinder. Gleichviel, es wurde so abgemacht. Wer mir aber bei diesem
Sachverhalt mein Recht auf Besitz, Verwaltung und Vormundschaft
absprechen will, der muss den klaren Verstand verloren haben."
"So wuerde es allerdings auf den ersten Blick scheinen," warf Brix ein.
"Aber die Ansprueche Ihrer Schwiegereltern koennen nicht alteriert werden,
denn sie wurden ihnen eingeraeumt, damit sie zu leben vermoechten. Und
ferner: Ihre Frau Gemahlin gewaehrte Ihnen die erwaehnten Vorteile aus
zweierlei Ursachen; erstens, weil Sie das Erbe von Falsterhof mit in die
Ehe zu bringen versprachen, und zweitens--"
"Nun?"
"Weil aus dem von Ihnen vorgelegten Dokument ersichtlich war, dass diese
Ihre Behauptung eine begruendete sei!"
"Also--was wollen Sie denn weiter?"
"Was ich will? Sie besassen ja gar keine Anwartschaft auf das Gut Ihrer
Frau Kousine in der von Ihnen vorgelegten Form, und dafuer wuerden wir
Frau Cromwell, Frege und Ihre Schwiegereltern zu Zeugen aufrufen."
Bei Freges Namen, in dem er eine Anspielung auf die Faelschung erblickte,
zuckte Brecken unwillkuerlich zusammen, und die Farbe wich aus seinem
Angesicht. Aber nur fuer Sekunden ward er eingeschuechtert.
"Ich verstehe Sie nicht," warf er dann hin. "Wenn das eine Anspielung
auf ebenso gehaessige wie unerhoerte Anschuldigungen sein soll, so erwarte
ich Beweise. Behauptungen sind vor Gericht leerer Wind."
"Aber nicht der Eid, Herr von Brecken! Indes lassen wir das. Ich frage
Sie noch einmal, ob Sie an Ihrer Zusage--Sie gaben doch eine Zusage
betreffs der monatlichen Zahlungen an Ihre Schwiegereltern--fes
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