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dem die Sache peinlich war, erinnerte sich nicht mehr an seine Einwilligung, und der Toelzer Forstmeister musste auf Anordnung des Ministeriums meinem Vater einen Verweis erteilen. Er wehrte sich dagegen, wies aus seinen Notizen nach, dass der Oberstallmeister ohne Zoegern den Wunsch des Herzogs erfuellt habe und dass er damit zu einer Weigerung weder Anlass noch Recht gehabt habe; allein da das unbedeutende Ereignis dem Grafen Holnstein gaenzlich aus dem Gedaechtnisse entschwunden war, verfuegte das Ministerium, es habe bei dem Verweise zu bleiben. Die Ungerechtigkeit aergerte meinen Vater so sehr, dass er um Versetzung eingeben wollte, und erst nach einigem Zureden gelang es meiner Mutter, ihn zu beruhigen. Er schaetzte nun die etwas hysterische Dienstbeflissenheit der hoeheren Stellen gebuehrend ein und wurde vorsichtiger im Verkehr mit Hoeflingen, zuweilen auch deutlich, wenn sich ihr Eifer zu weit vorwagte. Der Herzog von Nassau - vielleicht noch lebhafter sein Hofmarschall - wollte den zum koeniglichen Leibgehege gehoerenden Fernerskopf an seine Jagd angliedern. Mein Vater musste als Verwalter des Reviers sein Gutachten abgeben. Nun schickte, um ihn zu gewinnen, der Hofmarschall einen Hofkammerrat in die Riss, der meinem Vater nahelegte, die Oberleitung ueber die herzogliche Jagd am Fernerskopf und eine entsprechende Gratifikation anzunehmen. Das Anerbieten wurde mit der Bemerkung gemacht, die bayrische Regierung brauche ja davon nichts zu erfahren. Mein Vater wies dem Hofkammerrat die Tuere und schrieb dem Hofmarschall Grafen C., er moege ihn "fuer alle Zukunft mit derartigen Zudringlichkeiten verschonen". Ich erwaehne den Vorfall mit einem woertlichen Zitate aus dem Briefwechsel, weil er ein Bild von der Situation wie von dem Wesen meines Vaters gibt. Heute, unter so veraenderten Umstaenden, koennen den Leser die damaligen Verhaeltnisse interessieren, und so will ich bemerken, dass der Oberfoerster in der Vorder-Riss zu Anfang ein Jahresgehalt von 800 Gulden bezog, das nach und nach auf 1100 Gulden stieg. Dazu kamen als Nebenbezuege: freie Wohnung, Dienstgruende, ein "Holzdeputat von 15 Klaftern Hartholz", "Funktionsaversen und Bauexigenzaversen" von 200 Gulden und eine "Hochgebirgs-Leib-Reserve-Gehegsjagdetatremuneration" von 30 Gulden. Man sieht, es war damals alles wohl geordnet und mit dem rechten Namen versehen. Einen sehr erheblichen Dienst leistete mein Vater dem bayrischen Staat
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