dem die Sache peinlich war, erinnerte sich nicht mehr an
seine Einwilligung, und der Toelzer Forstmeister musste auf Anordnung des
Ministeriums meinem Vater einen Verweis erteilen. Er wehrte sich dagegen,
wies aus seinen Notizen nach, dass der Oberstallmeister ohne Zoegern den
Wunsch des Herzogs erfuellt habe und dass er damit zu einer Weigerung weder
Anlass noch Recht gehabt habe; allein da das unbedeutende Ereignis dem
Grafen Holnstein gaenzlich aus dem Gedaechtnisse entschwunden war, verfuegte
das Ministerium, es habe bei dem Verweise zu bleiben.
Die Ungerechtigkeit aergerte meinen Vater so sehr, dass er um Versetzung
eingeben wollte, und erst nach einigem Zureden gelang es meiner Mutter,
ihn zu beruhigen.
Er schaetzte nun die etwas hysterische Dienstbeflissenheit der hoeheren
Stellen gebuehrend ein und wurde vorsichtiger im Verkehr mit Hoeflingen,
zuweilen auch deutlich, wenn sich ihr Eifer zu weit vorwagte.
Der Herzog von Nassau - vielleicht noch lebhafter sein Hofmarschall -
wollte den zum koeniglichen Leibgehege gehoerenden Fernerskopf an seine Jagd
angliedern.
Mein Vater musste als Verwalter des Reviers sein Gutachten abgeben.
Nun schickte, um ihn zu gewinnen, der Hofmarschall einen Hofkammerrat in
die Riss, der meinem Vater nahelegte, die Oberleitung ueber die herzogliche
Jagd am Fernerskopf und eine entsprechende Gratifikation anzunehmen.
Das Anerbieten wurde mit der Bemerkung gemacht, die bayrische Regierung
brauche ja davon nichts zu erfahren.
Mein Vater wies dem Hofkammerrat die Tuere und schrieb dem Hofmarschall
Grafen C., er moege ihn "fuer alle Zukunft mit derartigen Zudringlichkeiten
verschonen".
Ich erwaehne den Vorfall mit einem woertlichen Zitate aus dem Briefwechsel,
weil er ein Bild von der Situation wie von dem Wesen meines Vaters gibt.
Heute, unter so veraenderten Umstaenden, koennen den Leser die damaligen
Verhaeltnisse interessieren, und so will ich bemerken, dass der Oberfoerster
in der Vorder-Riss zu Anfang ein Jahresgehalt von 800 Gulden bezog, das
nach und nach auf 1100 Gulden stieg.
Dazu kamen als Nebenbezuege: freie Wohnung, Dienstgruende, ein "Holzdeputat
von 15 Klaftern Hartholz", "Funktionsaversen und Bauexigenzaversen" von
200 Gulden und eine "Hochgebirgs-Leib-Reserve-Gehegsjagdetatremuneration"
von 30 Gulden.
Man sieht, es war damals alles wohl geordnet und mit dem rechten Namen
versehen.
Einen sehr erheblichen Dienst leistete mein Vater dem bayrischen Staat
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