n. Amen. Behuethe Gott
meniglich vor solcher Gefahr, das ist der Lohn meines schier
40jaehrigen vielmehr bei Tag und Nacht ausgestandenen Dienst, Gott sei
es geklagt, also beschlossen, die Zeit meines Lebens ist kurz, bin ich
guter Hoffnung, es werde mir Niemand mit Grund nichts Unehrbares oder
Unredliches nachreden koennen, wollet mich defendiren, noch einmal
durch Gottes Willen bittend fuer mein liebes Weib und Kinder werdet die
Belohnung bei Gott finden. Actum 7. November, bis auf welche Zeit ich
19 Wochen in grossen Banden und Bekuemmerniss gefangen gewesen und 2 Uhr
Nachmittags ist meine letzte Schrift, will sterben wie ein frommer
Christ, es kann oder mag nich anders sein. Nehmet von mir meniglich
Urlaub, wider wenn ich gethan, bittet, dass mir dieselben verzeihen,
ich verzeihe auch meniglich hier im Leben und nach meinem Tode."
Das Ungeheuerliche geschah, der greise Pfleger Kaspar Vogel ward in
aller Stille durch das Schwert hingerichtet. Sein Gestaendnis, den Bauern
eine demuetige Bittschrift um Steuernachlass angeraten zu haben, ward von
den Kommissaeren schon als crimen angesehen, das sich todeswuerdig erwies,
da erhaertet wurde, dass der Ratschlag Vogels gelautet habe, es solle das
Gericht Zell zugleich mit anderen Gerichtssprengeln zum Landesfuersten
supplizieren.
Dieses auf so schwachen Fuessen stehende Urteil fand die landesherrliche
Bestaetigung. Wolf Dietrich wollte der Steuer-Rebellion im Gebirge ein
gewaltsam rasches Ende bereiten und ein Exempel statuieren, das die
Gemueter fuer immer im Bann halten solle.
Die blutige Bestrafung des Aufstandes rief Entruestung und Wut hervor,
zugleich aber auch Furcht vor dem unbeugsamen Fuersten, es ward im ganzen
Lande still.
Die Steuergewaltigen hatten den Sieg erzwungen und konnten nach Willkuer
einschaetzen; die Furcht vor blutiger Strafe schuechterte gruendlich ein.
Wie von der Hofkammer eingeschaetzt, die Steuern dekretiert wurden, zeigt
die bittere Bemerkung des Chronisten Steinhauser: "Man hat auch keinem
nichts mehr abgeschrieben, wenn er schon vermeldet hat, dass er aermer
sei worden; aber wenn er reicher worden ist, so hat er solches allweg in
der Steuerzeit anzeigen muessen, hat er anders gewollt, dass seine
Verlassenschaft seinen Erben nach seinem Absterben bleibe. Denn man hat
nach eines Abwerben alsbald (sein Haus) gesperrt und inventirt und das
allerschlechteste und geringste geschaetzt und in einen Anschlag und
Hauptsu
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