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ut war dem Fiskus verfallen; ihre Gueter im Lande mussten an Personen, deren Tauglichkeit und Glaubenstreue vom Fuersten zu betaetigen ist, entweder schleunigst verkauft oder mit der ausdruecklichen Bedingung des baldigen Verkaufes verpachtet werden, widrigenfalls der Erzbischof ueber sie verfuegen wuerde. Die von dieser Verordnung Betroffenen waren grossenteils Kaufleute und Wirte, denen nicht nur alle Rechte und Freiheiten entzogen wurden, sondern auch bei Konfiskation der Waren aller Handel im Erzstift verboten ward. Da nun auch Muendel von diesem Mandat betroffen wurden, uebernahm die fuerstliche Regierung die Vormundschaften unter Beifuegung der Bestimmung, dass alle an ketzerischen Orten befindlichen Muendel sobald als moeglich nach Salzburg zurueckkehren muessen. Wer seine Geschaefte in Ordnung gebracht habe, solle innerhalb vierzehn Tagen die Stadt verlassen; der aeusserste Termin wurde auf vier Wochen gesetzt. Ein Weheruf ging durch das Land. Graf Lamberg fuehlte Erbarmen mit den Leuten, seinen Bemuehungen gelang es, dass der Fuerst die Frist um weitere vier Wochen verlaengerte. In dieser Zeit erfolgte unter dem furchtbaren Druck doch noch manche Unterwerfung, die aber, weil der Termin nicht rechtzeitig eingehalten, mit einer aeusserlich sichtbaren Strafe dahin belegt wurde, dass diese Saeumigen an Sonn- und Feiertagen im Dom mit brennenden Lichtern in der Hand Busse thun mussten. Darueber vergingen Monde, und allmaehlich verliefen sich die Wogen der Erregung, zumal ein Widerstand gegen die fuerstliche Macht und Gewalt ja doch aussichtslos erscheinen musste. Die Leute durften maehlich froh sein, wenn keine neuen Mandate erfliessen, die bei diesen Zeitlaeufen foermlich in der Luft hingen und dem Regen gleich herabprasseln koennen zu jeglicher Stunde. Wolf Dietrich oblag tiefer Andacht meist im Dom, und eines Tages ward der Erzbischof darin gestoert durch einen leichtfertigen Schuljungen, der auf den heiligen Ort gaenzlich vergass und den im andaechtigen Gebet knieenden Buergern Schnecken auf den Ruecken setzte, so dass die Kleider der Andaechtigen arg von dem Schneckenschleim beschmutzt wurden. Als Wolf Dietrich diesen Unfug gewahrte, erfasste ihn Zorn und Entruestung, der Erzbischof sprang auf, schritt auf den Schuljungen zu, fasste ihn schlankweg beim Schopf und fuehrte den auf den Tod erschrockenen Jungen aus der Kirche. Diener liefen herbei, denen Wolf Dietrich den kleinen Missethaeter zur Inhaftieru
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