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war dem Fiskus verfallen; ihre Gueter im Lande mussten an Personen, deren
Tauglichkeit und Glaubenstreue vom Fuersten zu betaetigen ist, entweder
schleunigst verkauft oder mit der ausdruecklichen Bedingung des baldigen
Verkaufes verpachtet werden, widrigenfalls der Erzbischof ueber sie
verfuegen wuerde.
Die von dieser Verordnung Betroffenen waren grossenteils Kaufleute und
Wirte, denen nicht nur alle Rechte und Freiheiten entzogen wurden,
sondern auch bei Konfiskation der Waren aller Handel im Erzstift
verboten ward. Da nun auch Muendel von diesem Mandat betroffen wurden,
uebernahm die fuerstliche Regierung die Vormundschaften unter Beifuegung
der Bestimmung, dass alle an ketzerischen Orten befindlichen Muendel
sobald als moeglich nach Salzburg zurueckkehren muessen. Wer seine
Geschaefte in Ordnung gebracht habe, solle innerhalb vierzehn Tagen die
Stadt verlassen; der aeusserste Termin wurde auf vier Wochen gesetzt.
Ein Weheruf ging durch das Land. Graf Lamberg fuehlte Erbarmen mit den
Leuten, seinen Bemuehungen gelang es, dass der Fuerst die Frist um weitere
vier Wochen verlaengerte. In dieser Zeit erfolgte unter dem furchtbaren
Druck doch noch manche Unterwerfung, die aber, weil der Termin nicht
rechtzeitig eingehalten, mit einer aeusserlich sichtbaren Strafe dahin
belegt wurde, dass diese Saeumigen an Sonn- und Feiertagen im Dom mit
brennenden Lichtern in der Hand Busse thun mussten.
Darueber vergingen Monde, und allmaehlich verliefen sich die Wogen der
Erregung, zumal ein Widerstand gegen die fuerstliche Macht und Gewalt ja
doch aussichtslos erscheinen musste. Die Leute durften maehlich froh sein,
wenn keine neuen Mandate erfliessen, die bei diesen Zeitlaeufen foermlich
in der Luft hingen und dem Regen gleich herabprasseln koennen zu
jeglicher Stunde.
Wolf Dietrich oblag tiefer Andacht meist im Dom, und eines Tages ward
der Erzbischof darin gestoert durch einen leichtfertigen Schuljungen, der
auf den heiligen Ort gaenzlich vergass und den im andaechtigen Gebet
knieenden Buergern Schnecken auf den Ruecken setzte, so dass die Kleider
der Andaechtigen arg von dem Schneckenschleim beschmutzt wurden. Als Wolf
Dietrich diesen Unfug gewahrte, erfasste ihn Zorn und Entruestung, der
Erzbischof sprang auf, schritt auf den Schuljungen zu, fasste ihn
schlankweg beim Schopf und fuehrte den auf den Tod erschrockenen Jungen
aus der Kirche. Diener liefen herbei, denen Wolf Dietrich den kleinen
Missethaeter zur Inhaftieru
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