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em fidelen Rheinpfaelzer, mit dem wir Rechtspraktikanten gerne zusammensassen. Herr v. G. hatte wenig Verstaendnis fuer diesen Verkehr und sprach mich daraufhin an. Ich erzaehlte ihm, dass der Wachtmeister ein hochgebildeter Mann sei, der sechs Sprachen, darunter alle slawischen, beherrschte; er habe ein grosses Vermoegen verloren und sei zur Gendarmerie gegangen, um sein Leben fristen zu koennen. Der Roman machte Eindruck. Eines Tages wurde ein boehmischer Landstreicher eingeliefert, der kein Wort Deutsch verstand, und unser Assessor, der Amtsanwalt war, aeusserte sich verdriesslich ueber die Schwierigkeit, einen Dolmetscher aufzutreiben. Da konnte Herr v. G. wieder einmal hilfreich einspringen, und er meldete, dass der Wachtmeister alle slawischen Sprachen beherrsche. Der Assessor war freudig ueberrascht und wollte unsern Pfaelzer Krischer vors Amtsgericht laden; hinterher kam ihm die Sache verdaechtig vor; er schickte nach dem Wachtmeister, der dem Schwindel gleich ein Ende machte. "Das hawwe mer wieder die Praktikante eingebrockt", sagte er. "Das G'sindel kann doch kein Ruh gewwe ..." Herr v. G. wurde von da ab vorsichtiger gegen meine Erzaehlungen. Was werden? Gewoehnlich entschied sich darueber der Rechtspraktikant erst nach dem Staatskonkurse und der Bekanntgabe der Note, die den Pegelstrich seiner Faehigkeiten und Aussichten bildete. Einem Zweier stand alles offen, einem Dreier war beinahe alles verschlossen. Sogar die Post und Eisenbahn kaprizierte sich auf intelligente Juristen; beim Notariat, beim Auditoriat, bei der Intendantur, von Justiz und Verwaltung nicht zu reden, ueberall begehrte man die Marke "zwei". In vergangenen Zeiten brannte man Galeerenstraeflingen ein entehrendes Zeichen auf die Schultern; sie trugen nicht schwerer daran, als gepruefte Juristen an einem Dreier. Ich brauchte nicht erst das Ergebnis des letzten Examens abzuwarten, um zu wissen, dass ich weder Richter noch Verwaltungsbeamter werden mochte. In beiden Berufen sah ich Beschraenkungen der persoenlichen Freiheit, gegen die ich mich auflehnte; die Vorstellung, dass ich mir den Aufenthaltsort nicht selbst sollte waehlen koennen, haette allein genuegt, mich abzuschrecken. Und dies und das im Leben der Richter und Beamten, das ich taeglich beobachten konnte, sagte mir nicht zu; es schien sich doch in einem engen Kreise zu drehen, von einer Befoerderung und Versetzung zur andern, und alles Interesse
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