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zeigte, und dann las ich das Gedicht Wedekinds. Darin war der Kaiser so direkt angegriffen, dass ich sagte, wenn die Verse nicht in letzter Stunde noch entfernt wuerden, sei die Beschlagnahme der Nummer und eine Verfolgung wegen Majestaetsbeleidigung unausbleiblich. Holm erklaerte aber, das Gedicht sei von einer juristischen Autoritaet geprueft worden, und ausserdem sei die Nummer schon im Drucke, so dass Aenderungen nicht mehr moeglich seien. Ich blieb auf meiner Ansicht stehen, aber am Ende war es Sache der Redaktion, ob sie die Strafverfolgung riskieren wollte oder nicht. Die Nummer wurde sofort nach Erscheinen konfisziert; Albert Langen floh nach Zuerich, Heine wurde nach Leipzig vorgeladen und dort in Untersuchungshaft genommen, spaeterhin auch zu sechs Monaten Gefaengnis verurteilt. Obwohl Wedekind das Gedicht unter einem Pseudonym hatte erscheinen lassen, konnte er sich doch nicht fuer gesichert halten, denn zu viele Leute kannten ihn als Verfasser. Eine andere Frage ist, ob er ehrenhalber nicht haette hervortreten muessen, aber die Entscheidung darueber wurde ihm erspart, da die Polizei durch einen Uebergriff des Leipziger Gerichtes hinter das Geheimnis kam. Wedekind wurde rechtzeitig gewarnt und floh von der Premiere seines "Erdgeistes" weg in die Schweiz zu Langen. Dass er ueber die Aufdeckung seiner Autorschaft ungehalten war, laesst sich begreifen, aber ganz unverstaendlich bleibt der Vorwurf, den er spaeter gegen Langen erhob: der habe ihn gezwungen, eine Majestaetsbeleidigung zu dichten, indem er seine Notlage ausgenuetzt habe. Wedekind war regelmaessiger Mitarbeiter des "Simplicissimus" und konnte darauf rechnen, dass jeder Beitrag von ihm angenommen und anstaendig honoriert wurde. Von einem Zwange, ein bestimmtes Gedicht zu machen, konnte schon darum ebensowenig die Rede sein wie von einer Notlage. Der Hergang war auch ein anderer. Das Gedicht auf die Palaestinafahrt war in seiner ersten Fassung so scharf, dass Albert Langen Bedenken trug, es aufzunehmen, und Aenderungen verlangte. Wedekind, der es in der Redaktion mit Vaterfreuden vorgelesen hatte, wollte an die Milderung zuerst nicht heran und verstand sich nur mit Widerstreben dazu. Darum blieb auch die zweite Fassung noch so gepfeffert, dass Langen die Aufnahme vom Gutachten des Herrn Justizrat Rosenthal abhaengig machte. Der gab seinen Segen dazu, vielleicht etwas zu sehr beeinflusst durch das Vergnuegen an der famosen Satire und dem fo
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