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ewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich, um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen sollte. Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder nachfolgen
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