ewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein
kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere
Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber
christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus
nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich,
um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und
vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer
schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des
Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu
Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten
Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen,
dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des
kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und
vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer
schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des
Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu
Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten
Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen,
dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des
kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten
und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu
Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium
belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar
erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem
Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss
waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht
geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu
handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum
ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen
sollte.
Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller
Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf
ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen
Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten,
durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern
Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von
wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form
verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der
wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder
nachfolgen
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