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ehorsam zu sein und dieselben sofern zu halten, dass einer den andern nicht aergere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wuestes Wesen sei; doch also, dass die Gewissen nicht beschwert werden, dass man's fuer solche Dinge halte, die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafuer achte, dass sie Suende taeten, wenn sie dieselben ohne der andern Aergernis brechen; wie denn neimand sagt, dass das Weib Suende tue, die mit blossem Haupt ohne Aergernis der Leute ausgeht. Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafuer achten, dass die Ordnung vom Sonntag fuer den Sabbat also noetig aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die Heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes nach Eroeffnung des Evangeliums moegen nachgelassen werden; und dennoch, weil vonnoeten gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, auf dass das Volk wuesste, wann es zusammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veraenderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die Leute ein Exempel haetten der christlichen Freiheit, dass man wuesste, das weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tags vonnoeten sei. Es sind viel unrichtige Disputationen von der Verwandlung des Gesetzes, von den Zeremonien des Neuen Testaments, von der Veraenderung des Sabbats, welche alle eintsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als muesste man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder juedischen Gottesdienst gemaess waere, und also sollte Christus den Aposteln und Bischoefen befohlen haben, neue Zeremonien zu erdenken, die zur Seligkeit noetig waeren. Dieselben Irrtuemer haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat. Etliche disputieren also vom Sonntag, dass man ihn halten muesse, wiewohl nicht aus goettlichen Rechten [*dennoch schier als viel als aus goettlichen Rechten], stellen Form und Mass, wiesern man am Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes anders denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Aufsaetze zu lindern und epiizieren, so kann man doch keine "epieikeian" oder Linderung treffen, solange die Meinung steht und bleibt, als sollten sie vonnoeten sein. Nun muss dieselbe Meinung bleiben, wenn man nichts wei
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