ehorsam zu sein und dieselben sofern
zu halten, dass einer den andern nicht aergere, damit in der Kirche
keine Unordnung oder wuestes Wesen sei; doch also, dass die
Gewissen nicht beschwert werden, dass man's fuer solche Dinge halte,
die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafuer achte, dass sie
Suende taeten, wenn sie dieselben ohne der andern Aergernis brechen;
wie denn neimand sagt, dass das Weib Suende tue, die mit blossem
Haupt ohne Aergernis der Leute ausgeht.
Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den
Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafuer
achten, dass die Ordnung vom Sonntag fuer den Sabbat also noetig
aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die Heilige Schrift hat den
Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes
nach Eroeffnung des Evangeliums moegen nachgelassen werden; und
dennoch, weil vonnoeten gewesen ist, einen gewissen Tag zu
verordnen, auf dass das Volk wuesste, wann es zusammenkommen sollte,
hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser
Veraenderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die
Leute ein Exempel haetten der christlichen Freiheit, dass man
wuesste, das weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tags
vonnoeten sei.
Es sind viel unrichtige Disputationen von der Verwandlung des
Gesetzes, von den Zeremonien des Neuen Testaments, von der
Veraenderung des Sabbats, welche alle eintsprungen sind aus
falscher und irriger Meinung, als muesste man in der Christenheit
einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder
juedischen Gottesdienst gemaess waere, und also sollte Christus den
Aposteln und Bischoefen befohlen haben, neue Zeremonien zu erdenken,
die zur Seligkeit noetig waeren. Dieselben Irrtuemer haben sich in
die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des
Glaubens nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat. Etliche
disputieren also vom Sonntag, dass man ihn halten muesse, wiewohl
nicht aus goettlichen Rechten [*dennoch schier als viel als aus
goettlichen Rechten], stellen Form und Mass, wiesern man am
Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes anders
denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen,
menschliche Aufsaetze zu lindern und epiizieren, so kann man doch
keine "epieikeian" oder Linderung treffen, solange die Meinung
steht und bleibt, als sollten sie vonnoeten sein. Nun muss
dieselbe Meinung bleiben, wenn man nichts wei
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