ss von der
Gerechtigkeit des Glalubens und von der christlichen Freiheit.
Die Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des
Blutes und [des] Erstickten. Wer haelt's aber jetzo? Aber dennoch
tun die keine Suende, die es nicht halten; denn die Apostel haben
auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher
Knechtschaft, sondern haben's um Aergernisses willen eine Zeitlang
verboten. Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das
Haupstueck christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht
aufgeholben wird.
Man haelt schier keine alten Canones, wie sie lauten; es
fallen auch derselben Satzungen taeglich viele weg, auch bei denen,
die solche Aufsaetze allerfleissigst halten. Da kann man den
Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten
wird, dass wir wissen, solche Aufsaetze also zu halten, dass man's
nicht dafuerhalte, dass sie noetig seien, dass [es] auch den
Gewissen unschaedlich sei, obgleich solche Aufsaetze fallen.
Es wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam erhalten,
wo sie nicht darauf draengen, diejenigen Satzungen zu halten, so
doch ohne Suende nicht moegen gehalten werden. Jetzo aber tun sie
ein Ding und verbieten beide Gestalten des heligen Sakraments; item
den Geistlichen den Ehestand; nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor
einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel
dem heiligen Evangelio gemaess ist, nicht predigen. Unsere Kirchen
begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren und
Wuerden wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den
Bischoefen in der Not auch zu tun gebuehrte. Allein bitten si darum,
dass die Bischoefe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die
doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind
wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirche; welche
veilleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich
nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, dass etliche
Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die
Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern,
sintemal eine solche Aenderung nichts schadet, die Einigkeit
christlicher Kirche zu erhalten; denn viele Satzungen, von den
Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht
noetig zu halten, wie die paepstlichen Rechte selbst zeugen. Kann's
aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten, dass
man solche menschlichen Satzungen maes
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