mt zur rechten Stunde! Fuehr'
ihn sogleich zu mir!" Wolf Dietrich fuhr mit der Rechten ueber die
Stirne, als wollte er die unangenehmen Gedanken wegstreichen, doch
gelang es ihm nicht, die Erregung zu bannen. Es erschien die
aristokratische Gestalt des Kapitulars Johann Grafen von Lamberg in der
Thuer und erwies dem Fuersten tiefste Reverenz.
"Willkommen, Freund, auf Hohenwerfen! Salve!" rief Wolf Dietrich und
schritt dem Kapitular entgegen.
"Euer Hochfuerstliche Gnaden wollen die Stoerung permittieren, ich komme
in dringlicher Angelegenheit!"
"Nochmals willkommen, Freund! Und gleich sei beigefueget, dass Lamberg
kommt mir sehr gelegen!"
Nach herzlicher Begruessung, die auf vertraute Freundschaft schliessen
liess, wenngleich der Kapitular die hoefisch zeremoniellen Formen,
besonders in der Titulatur streng beobachtete, nahmen beide Herren im
Erker Platz, wohin der Fuerst Erfrischungen fuer seinen Gast schaffen
liess.
Nach dem Willkommstrunk sprach Wolf Dietrich: "Lamberg, du kommst wie
gerufen und sollst ein traulich Wort mir sagen, ehe ich zum Strafgericht
schreite ueber einen Vermessenen!"
Der Kapitular blickte auf, sein forschender Blick suchte im unruhig
flackernden Auge des fuerstlichen Freundes zu lesen.
Rasch erzaehlte Wolf Dietrich den Auftritt, wobei sein Antlitz sich
umduesterte und die Stimme grollte wie der Donner in schwueler
Gewitternacht.
"Ein Affront, den ich zu raechen wissen werde! Der tiefste Kerker sei zu
gut fuer den Vermessenen, sein Leben sei verwirkt!"
Tiefernst war Lambergs Gesichtsausdruck geworden. Fuer einen Augenblick
herrschte beklemmendes Schweigen im hohen Gemache. Dann legte der
Kapitular seine Hand auf die Rechte des Fuersten, wie wenn er damit
beruhigen wollte, und erwiderte: "Hochfuerstliche Gnaden wollen in dem
tiefbedauerlichen Falle absehen von der Beleidigung der Person des
Fuersten und den Auftritt nur betrachten vom Standpunkt des
hochwuerdigsten Erzbischofs!"
"Wie? Was willst du damit sagen? Ist deiner Rede Absicht, einem
Bauernpfarrer das Recht zu vindizieren, seinen Bischof zurecht zu
weisen?!"
"Mit nichten, Hochfuerstliche Gnaden, keineswegs! Es giebt kein solches
Recht, es kann ergo auch nicht vindiziert werden. Immerhin besteht die
Moeglichkeit, sie ist durch den beklagenswerten Vorfall ja erwiesen, dass
in Ekstase ein Priester Worte des Tadels richtet an seinen hoechsten
Vorgesetzten, in Ekstase, im Glauben, Recht zu thun, so er Suende
erblickt
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