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mt zur rechten Stunde! Fuehr' ihn sogleich zu mir!" Wolf Dietrich fuhr mit der Rechten ueber die Stirne, als wollte er die unangenehmen Gedanken wegstreichen, doch gelang es ihm nicht, die Erregung zu bannen. Es erschien die aristokratische Gestalt des Kapitulars Johann Grafen von Lamberg in der Thuer und erwies dem Fuersten tiefste Reverenz. "Willkommen, Freund, auf Hohenwerfen! Salve!" rief Wolf Dietrich und schritt dem Kapitular entgegen. "Euer Hochfuerstliche Gnaden wollen die Stoerung permittieren, ich komme in dringlicher Angelegenheit!" "Nochmals willkommen, Freund! Und gleich sei beigefueget, dass Lamberg kommt mir sehr gelegen!" Nach herzlicher Begruessung, die auf vertraute Freundschaft schliessen liess, wenngleich der Kapitular die hoefisch zeremoniellen Formen, besonders in der Titulatur streng beobachtete, nahmen beide Herren im Erker Platz, wohin der Fuerst Erfrischungen fuer seinen Gast schaffen liess. Nach dem Willkommstrunk sprach Wolf Dietrich: "Lamberg, du kommst wie gerufen und sollst ein traulich Wort mir sagen, ehe ich zum Strafgericht schreite ueber einen Vermessenen!" Der Kapitular blickte auf, sein forschender Blick suchte im unruhig flackernden Auge des fuerstlichen Freundes zu lesen. Rasch erzaehlte Wolf Dietrich den Auftritt, wobei sein Antlitz sich umduesterte und die Stimme grollte wie der Donner in schwueler Gewitternacht. "Ein Affront, den ich zu raechen wissen werde! Der tiefste Kerker sei zu gut fuer den Vermessenen, sein Leben sei verwirkt!" Tiefernst war Lambergs Gesichtsausdruck geworden. Fuer einen Augenblick herrschte beklemmendes Schweigen im hohen Gemache. Dann legte der Kapitular seine Hand auf die Rechte des Fuersten, wie wenn er damit beruhigen wollte, und erwiderte: "Hochfuerstliche Gnaden wollen in dem tiefbedauerlichen Falle absehen von der Beleidigung der Person des Fuersten und den Auftritt nur betrachten vom Standpunkt des hochwuerdigsten Erzbischofs!" "Wie? Was willst du damit sagen? Ist deiner Rede Absicht, einem Bauernpfarrer das Recht zu vindizieren, seinen Bischof zurecht zu weisen?!" "Mit nichten, Hochfuerstliche Gnaden, keineswegs! Es giebt kein solches Recht, es kann ergo auch nicht vindiziert werden. Immerhin besteht die Moeglichkeit, sie ist durch den beklagenswerten Vorfall ja erwiesen, dass in Ekstase ein Priester Worte des Tadels richtet an seinen hoechsten Vorgesetzten, in Ekstase, im Glauben, Recht zu thun, so er Suende erblickt
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