undlich und guetig sein wollen, zu unterstuetzen."--
Als die beiden Ehegatten sich abends schlafen legten und Gelegenheit
hatten, sich ohne Zeugen auszusprechen, berichtete Herr von Tressen in
sehr gehobener Stimmung seiner Frau von dem Inhalt der stattgehabten
Unterredung.
"Vortrefflich," sagte die Frau, nachdem er geendigt. "Aber nun waere es
doch wuenschenswert, dass wir das Schriftstueck, von dem Brecken spricht,
einsaehen, und dass Du auch an Frau Cromwell schriebest."
"Meinst Du wirklich, dass letzteres notwendig ist? Ich denke, die
Einsicht in das Abkommen genuegt; hoffentlich wird Brecken es uns von
selbst vorlegen. Ihn darum zu ersuchen, ist peinlich."
"Nun, es wird sich ja finden! Vorlaeufig wollen wir Grete noch nichts
mitteilen, aber ich will sie morgen sondieren, wie sie zu Brecken
steht. Dass sie sich sehr fuer ihn interessiert, ist zweifellos. Uebrigens,
wie ist sie kuehl! Von der Helge trennt sie sich mit einer
Gleichgueltigkeit, die mich fast erschreckt. Armes Maedchen! Sie war sehr
weich und ruehrte mich sehr bei der Unterredung, die ich am Vormittag mit
ihr hatte, waehrend Ihr spazieren gingt. Aber an eine Aussoehnung denkt
sie selbst nicht. Sie fuehlt, dass Grete ihr Gehen will, Grete hat
begierig die Gelegenheit zur Herbeifuehrung der Verstimmung ergriffen."
Aber Herr von Tressen hoerte schon kaum mehr zu, tiefe Atemzuege bewiesen,
dass er bereits dem Schlaf erlegen war.
* * * * *
Tankred sass in seiner Wohnung in Elsterhausen und studierte immer von
neuem ein Schriftstueck. Es war das Schreiben, welches er vor Wochen von
Theonie erhalten hatte, und es lautete wie folgt:
'Nachdem mein Vetter Tankred von Brecken schriftlich erklaert hat, dass
er keinerlei rechtliche Erbansprueche an den Nachlass meines Vaters
besitzt, insbesondere sich auch der Einrede begeben hat,
diesbezuegliche Zusicherungen von seiten meiner verstorbenen Mutter
empfangen zu haben, bestaetige ich hierdurch meine Zusage, ihm die
Summe von fuenfzigtausend Mark sofort auskehren zu wollen, und habe
meinen Sachwalter, Justizrat Brix, mit den betreffenden Anweisungen
versehen.
Weitere Zuwendungen, groessere oder kleinere bis eventuell zur Haelfte
des vorhandenen Gesamtbesitzes, sollen nicht ausgeschlossen sein, doch
will ich mich darueber erst nach Verlauf eines Zeitraumes von fuenf
Jahren aeussern und verpflichte mich, wie ich ausdruecklich hervorhebe,
dazu in
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