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e tritt mit ihrer Heirat, ja schon bei ihrer Entweichung aus dem Kloster, ist jede Spur von ihnen verschwunden: die Eltern erscheinen nicht bei ihrer Hochzeit, wie die Eltern von Luther; sie werden um ihre Einwilligung nicht gefragt, worauf doch Luther sonst so grosses Gewicht legt; ja sie kommen schon nicht in Betracht bei der Flucht aus dem Kloster, als es sich um eine Unterkunft handelt; und auch waehrend der ganzen Klosterzeit kommt Vater und Mutter nicht zum Vorschein, wie es doch oftmals bei Klosterjungfrauen der Fall ist. Vielleicht ist gerade der Eltern frueher Tod fuer Katharina die Veranlassung gewesen, so bald ins Kloster einzutreten. Wie dem aber auch sei, die geistige Entwicklung des jungen Fraeuleins faellt nicht in das Elternhaus. Denn sehr frueh kam Katharina von daheim fort und ihre bewusste Jugendzeit verbrachte sie fern von der Heimat im Jungfrauen-Stift. So faellt Katharinas Eintritt, obwohl sie 15 Jahre juenger war, etwa in dieselbe Zeit, als der Erfurter Magister Martin Luther die Studien verliess und in das Kloster der Augustiner ging. 2. Kapitel Im Kloster. Wenn heutzutage ein armes Maedchen aus besseren Staenden versorgt werden soll, das nicht auf grosse Mitgift und darum auf Verheiratung rechnen und somit dem natuerlichen weiblichen Beruf, dem Familienleben, voraussichtlich entsagen muss, so kommt es in eine Anstalt und bildet sich zur Lehrerin oder dergleichen aus. Im Mittelalter kam so ein armes Fraeulein, dessen Ausstattung die schmalen Erbgueter der Stammhalter und Schwestern noch mehr geschmaelert haette, zur Versorgung ins Kloster. Die alten Kloester (der Benediktiner, Cisterzienser, Bernhardiner) wurden so Versorgungsanstalten[20]. Es waren adelige Stifter, fromme Anstalten der Vorfahren, worin "ehrsame" (d.h. adelige) Jungfrauen Gott dienen und fuer die Seelen der Lebenden und Verstorbenen beten sollten[21]. Statt des jetzigen "geistigen" Berufs zum Wirken in der Welt fuer lebendige Menschen diente damals der "geistliche" Beruf zur Verehrung Gottes und der Heiligen, zum ewigen Seelenheil der Lebenden, namentlich aber der toten Anverwandten im Fegefeuer. Statt der heutigen freien und doch nicht immer freiwilligen Entschliessung zu einem selbstgewaehlten Beruf, der freilich immer nur bedingungsweise und auf Zeit ergriffen wird, galt es damals die "ewige" unwiderrufliche "Vergeluebdung" auf Lebenszeit; statt der "Emanzipation", welche einer ausser dem Familienleben stehen
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