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zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August genehmigte der Koenig von Karlsbad aus "das Prinzip der freien Einfuhr fuer alle Zukunft". Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs unmoeglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Haelften des Staatsgebiets einzufuehren. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz fuer die gesamte Monarchie zustande. Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg _Maassen_(1), ein Beamter von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschaeften lebend, ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kuehnen Mut des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens verbarg. Aus Cleve gebuertig, hatte er zuerst als preussischer Beamter in seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die Grossindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam Smiths(2), denen er von fruehauf huldigte, durch vielseitige praktische Erfahrung zu ergaenzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunaechst in der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige Gemeinschaft der Interessen zu begruenden, sodann dem Staate neue Einnahmequellen zu eroeffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiss einen maechtigen Schutz gegen die englische Uebermacht zu gewaehren und ihm doch den heilsamen Stachel des auslaendischen Wettbewerbs nicht gaenzlich zu nehmen. Wo die Wuensche der Industrie den Anspruechen der Staatskassen widersprachen, da musste das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot die Bedraengnis des Staatshaushalts. Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkuendigten die Freiheit der Ein-, Aus- und Durchfuhr fuer den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde die volle Haelfte des nichtoesterreichischen Deutschlands zu einem freien Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche, wenn sie die Probe bestand, sich auch ueber die andere Haelfte der Nation erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensaetze unseres vielgestaltigen sozialen Lebens lagen innerhalb der preussischen Grenzen. War es moeglich, Posen und das Rheinland ohne Schaedigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart derselben wirtschaftlich
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