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seinen beruehmten Satz aufstellte: "Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand und Behagen unter den Voelkern zu verbreiten" und seinem Volke zurief: "Dies Land kann nicht still stehen, waehrend andere Laender vorschreiten in Bildung und Gewerbefleiss". Den freihaendlerischen Ansichten der preussischen Staatsmaenner genuegte das neue Gesetz nicht voellig. Man ahnte im Finanzministerium wohl, dass der weitaus groesste Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zoellen nur geringen Vorteil ziehen wuerde. Aber man sah auch, dass jedem Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken gezogen sind; die oeffentliche Meinung jener Tage wuerde der Regierung nie verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen haette. Maassen verwarf jede einseitige Beguenstigung eines Zweiges der Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe und Handel und betrachtete die Schutzzoelle nur als einen Notbehelf, um die deutsche Industrie allmaehlich zu Kraeften kommen zu lassen. Schon bei der ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zoelle herab. Waehrend das Gesetz von 1818 fuer die westlichen Provinzen einen eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Saetzen aufgestellt hatte, fiel jetzt der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812 bildete in Form und Einrichtung die Grundlage fuer alle spaeteren Tarife des Zollvereins. Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluss brachte, erging sich die unreife nationaloekonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen. Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu koennen, die Fabrikanten sahen "dem englischen Handelsdespotismus" Tuer und Tor geoeffnet und bestuermten den Thron abermals mit so verzweifelten Bittschriften, dass der Koenig, obwohl selbst mit Maassens Plaenen ganz einverstanden, doch eine nochmalige Pruefung des schon unterschriebenen Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz veroeffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollaemter in Taetigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergaenzende Gesetz ueber die Besteuerung des Konsums inlaendischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier, Branntwein und Tabaksblaetter einer Steuer unterlagen, die ohne unmittelbare Be
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