laestigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war.
Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr gluecklich die Mitte zwischen
Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach einer Richtung hin wich sie
auffaellig ab von den Grundsaetzen des gemaessigten Freihandels: sie belastete
den Durchfuhrhandel unverhaeltnismaessig schwer. Der Zentner Transitgut
zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen
Handelsstrassen noch weit mehr -- sicherlich eine sehr drueckende Last fuer
ordinaere Gueter, zumal wenn sie das preussische Gebiet mehrmals beruehrten.
Die naechste Veranlassung zu dieser Haerte lag in dem Beduerfnis der
Finanzen. Preussen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstrassen
Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten
Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit
Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, dass die volle Haelfte der in Preussen
eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehoerte. Die erschoepfte
Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die
unglueckliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewaehrte, aus der Hand zu
geben. Ueberdies stimmten alle Kenner des Mautwesens ueberein in der fuer
jene Zeit wohlbegruendeten Meinung, dass nur durch Besteuerung der Durchfuhr
der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden koenne. Gab
man den Transit voellig frei, so wurde dem Unterschleif Tuer und Tor
geoeffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig
her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage
gestellt. Die unbillige Hoehe der Durchfuhrzoelle aber und das zaehe
Festhalten der Regierung an diesen fuer die deutschen Nachbarlande
unleidlichen Saetzen erklaert sich nur aus politischen Gruenden. Der
Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames
Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluss an die
preussische Handelspolitik zu bewegen.
Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das waehrend des
Wiener Kongresses den preussischen Bevollmaechtigten vorgeschwebt hatte, war
man in Berlin laengst zurueckgekommen. Die Unmoeglichkeit solcher Plaene ergab
sich nicht bloss aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus
den inneren Verhaeltnissen der Bundesstaaten. Hardenberg(7) wusste, dass der
Wiener Hof an seinem altvaeterlichen Provinzialzollsystem nichts aendern
wollte und seine nichtdeutschen Kronlaen
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