Herren Mitkollegen, dass wir keinem rechtmaessigen Buchhaendler ein Blatt
nachdrucken werden; aber dagegen werden wir sehr aufmerksam sein, sobald
jemanden von unserer Gesellschaft ein Buch nachgedruckt wird, nicht
allein dem Nachdrucker hinwieder allen Schaden zuzufuegen, sondern auch
nicht weniger denenjenigen Buchhaendlern, welche ihren Nachdruck zu
verkaufen sich unterfangen. Wir ersuchen demnach alle und jede Herren
Buchhaendler dienstfreundlichst, von alle Arten des Nachdrucks in einer
Zeit von einem Jahre, nachdem wir die Namen der ganzen Buchhaendler-
Gesellschaft gedruckt angezeigt haben werden, sich loszumachen oder zu
erwarten, ihren besten Verlag fuer die Haelfte des Preises oder noch weit
geringer verkaufen zu sehen. Denenjenigen Herren Buchhaendlern von unsre
Gesellschaft aber, welchen etwas nachgedruckt werden sollte, werden wir
nach Proportion und Ertrag der Kasse eine ansehnliche Verguetung
widerfahren zu lassen nicht ermangeln. Und so hoffen wir, dass sich auch
die uebrigen Unordnungen bei der Buchhandlung mit Beihilfe gutgesinnter
Herren Buchhaendler in kurzer Zeit legen werden.
Wenn die Umstaende erlauben, so kommen wir alle Ostermessen selbst nach
Leipzig, wo nicht, so werden wir doch desfalls Kommission geben. Wir
empfehlen uns Deren guten Gesinnungen und verbleiben Deren getreuen
Mitkollegen,
J. Dodsley und Compagnie.
Wenn dieser Aufsatz nichts enthielte, als die Einladung zu einer genauern
Verbindung der Buchhaendler, um dem eingerissenen Nachdrucke unter sich zu
steuern, so wuerde schwerlich ein Gelehrter ihm seinen Beifall versagen.
Aber wie hat es vernuenftigen und rechtschaffenen Leuten einkommen koennen,
diesem Plane eine so strafbare Ausdehnung zu geben? Um ein paar armen
Hausdieben das Handwerk zu legen, wollen sie selbst Strassenraeuber werden?
"Sie wollen dem nachdrucken, der ihnen nachdruckt." Das moechte sein; wenn
es ihnen die Obrigkeit anders erlauben will, sich auf diese Art selbst zu
raechen. Aber sie wollen zugleich das Selbst-Verlegen verwehren. Wer sind
die, die das verwehren wollen? Haben sie wohl das Herz, sich unter ihren
wahren Namen zu diesem Frevel zu bekennen? Ist irgendwo das
Selbst-Verlegen jemals verboten gewesen? Und wie kann es verboten sein?
Welch Gesetz kann dem Gelehrten das Recht schmaelern, aus seinem
eigentuemlichen Werke alle den Nutzen zu ziehen, den er moeglicherweise
daraus ziehen kann? "Aber sie mischen sich ohne die erforderlichen
Eigenschaften in d
|